Wuppertal. Vor dem Wuppertaler Landgericht musst sich ein 42-jähriger Velberter wegen Totschlags an seiner Frau verantworten. Nun erklärte der Mann die Tat.

Den gewaltsamen Tod einer 51 Jahre alt gewordenen Frau in Velbert-Birth beschreibt der angeklagte Witwer (42) als bitteren Unfall bei Sex mit Würge-Spielen. Über das Geschehen am 24. Dezember 2021 und der anschließenden Nacht ließ der Mann am Montag, 8. August 2022, im Landgericht Wuppertal eine Erklärung durch seinen Rechtsanwalt verlesen. Der Angeklagte saß unter höchster Anspannung zitternd dabei.

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Der 42-Jährige ist des Totschlags angeklagt, nachdem er sich am Morgen des 25. Dezember 2021 bei der Velberter Polizeiwache meldete, den Tod seiner Frau bekannt gab und den Schlüssel zur Wohnung des Paares abgab. Die Polizeibeamten fanden die Frau leblos auf dem Bett liegend, ein Notarzt stellte ihren Tod fest. Laut Gerichtsmedizin hatte sie einen Knochenbruch am Zungenbein durch einen Würgeangriff sowie eine Vielzahl schwerer, innerer Verletzungen erlitten, von der laut Ärzten jede einzelne tödlich gewesen wäre. In ihrem Körper wurde eine überhöhte Dosis Psychopharmaka nachgewiesen.

Beim Sex Schmerzen zufügen

Den Angaben des Mannes zufolge soll die Frau seit dem Kennenlernen 2016 gewollt haben, dass er ihr beim Sex Schmerzen zufügt, sie würgt und fesselt. Er habe sich darauf eingelassen. Der Anwalt erläuterte: „Die Sessions wurden immer intensiver.“

Würgen bis zur Bewusstlosigkeit

Im November 2021 habe die Frau Würgen bis zur Bewusstlosigkeit verlangt, das der Angeklagte abgelehnt habe. In dieser Zeit sei sie vorübergehend mit einer psychischen Erkrankung im Klinikum Niederberg behandelt worden. Von dort hätten die Ärzte sie mit Medikamenten entlassen.

Wiederbelebungsversuche unternommen

Weihnachten zu habe sich das Geschehen zugespitzt. Er habe seine Frau auf ihren Wunsch bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt. Bei dem letztlich tödlichen Geschehen habe sie eine Wiederholung verlangt. Anders als zuvor sei Sie danach aber nicht mehr aufgewacht. Der Anwalt: „Er hat völlig panisch Wiederbelebungsversuche unternommen.“ An Kenntnissen habe ihm ein Erster-Hilfe-Kurs aus dem Ende seiner Schulzeit und Darstellungen aus dem Fernsehen zur Verfügung gestanden. Er habe schließlich mehrfach mit der Faust auf den Oberkörper seiner Frau geschlagen, keinen Puls mehr feststellen können und aufgegeben: „Er ist ins Wohnzimmer gegangen und hat Wein getrunken.“ Einen Versuch, Hilfe zu holen, beschreibt die Aussage nicht.

Der Angeklagte ging selbst zur Polizei

Am folgenden Tag habe der Angeklagte sich von seiner Frau verabschiedet, einen Verwandten aufgesucht und dem die Geschehnisse berichtet. Dann sei er zur Polizei gegangen

Im Gericht zeigte sich der Angeklagte kaum zu Sprechen in der Lage, nachdem sein Anwalt geendet hatte. Schließlich bestätigte er die Aussagen knapp mit „richtig“. Sein Anwalt fügte hinzu: „Es ist unheimlich schwer, mit ihm ins Gespräch zu kommen.“

Langzeit-arbeitslos und depressiv

Das Gericht fragte nach der Vorgeschichte des Mannes. Er bestätigte, Anfang der 2000er Jahre über seine erste Intimpartnerin erstmals Kontakt zu sado-masochistischen Praktiken gehabt zu haben. Er habe sich damals abgewandt, weil die Freundin mit einer anderen Frau zusammen leben wollte, er aber in sie verliebt gewesen sei. Abgesehen von Affären sei er erst mit seiner verstorbenen Frau wieder eine Beziehung eingegangen. Sie habe er über einen Bekannten kennengelernt. 2018 habe das Paar geheiratet. Der Mann bezeichnete sich als Langzeit-Arbeitslosen, der durch Depression und Alkoholabhängigkeit keine Arbeit habe finden können. Das Landgericht will Freitag, 12. August 2022, weiter verhandeln.

>>>Schweigerecht

Angeklagte dürfen im Strafverfahren schweigen. Niemand braucht sich selbst zu belasten.

Macht eine angeklagte Person Angaben zum Vorwurf und zum Geschehen, muss das Gericht die Aussage anhand von Beweisen prüfen.

Im aktuellen Prozess wird sich der Angeklagte voraussichtlich von einer Psychiaterin auf Schuldfähigkeit untersuchen lassen.