Wuppertal. 34-Jährige soll gemeinsam mit ihrem mittlerweile verstorbenen Ehemann ihre Tochter missbraucht haben. Mittlerweile bestreitet sie die Tat.
In ihrem Strafprozess um Kindesmissbrauch in Velbert hat sich die 34 Jahre alte Angeklagte während des Prozesses psychiatrisch begutachten lassen. Laut Staatsanwaltschaft soll sich die Frau an sexuellen Übergriffen ihres damaligen zweiten Mannes auf eine ihrer Töchter beteiligt haben. Das Mädchen war damals knapp fünf Jahre alt.
Im Gericht unterzog sich die Frau einer mehrstündigen Untersuchung auf mögliche Schuldunfähigkeit. Der Befund ist noch offen. Die Richter hatten der Frau diesen Schritt nahe gelegt, nachdem sie einer vorläufigen ärztlichen Stellungnahme zufolge lediglich eingeschränkt verantwortlich gewesen sein könnte. Ihr Anwalt hatte im Hinblick auf ihre psychische Situation zusammengefasst: „Man bekommt den Eindruck: Da könnte noch mehr sein.“
Auch interessant
Missbrauch soll sich vor neun Jahren in Velbert ereignet haben
Thema des Verfahrens sind Geschehnisse einer Januarnacht 2013: Laut Anklage soll der Mann nach dem Zubettgehen verlangt haben, dass die Frau ihre ältere Tochter aus erster Ehe dazu hole, damit er sie betrachten und sexuelle Handlungen an ihr vornehmen könne. Dem soll die Frau gefolgt sein – laut früheren Angaben unter dem Druck der Abhängigkeit von dem Mann. Sie soll zusätzlich in seiner Gegenwart am Intimbereich des Kindes manipuliert haben, wie er das gewünscht habe.
Auch interessant
Das Jugendamt nahm die Kinder in Obhut
Die Frau zeigte die Übergriffe innerhalb weniger Wochen bei der Polizei an. Das Jugendamt nahm die beiden Kinder der Frau in Obhut und brachte sie außerhalb in einer Pflegefamilie unter. Die Frau widerrief aber später ihre Aussage. Es folgten Prozesse – zunächst gegen sie allein, weil der Mann nicht mehr durch sie belastet war. Ein nicht rechtskräftig gewordenes Urteil verhängte gegen die Frau eine Bewährungsstrafe. Es wurde nach einem Rechtsfehler aufgehoben. Der Mann ist vor Jahren verstorben.
Auch interessant
Im aktuellen Verfahren bestreitet die Frau die Vorwürfe gegen sie, die sich wesentlich auf ihre eigene Anzeige beziehen. Durch Unterlagen und Aussagen wurde klar, dass die Frau wegen ihrer psychischen Situation zweimal stationär in einer Klinik war.
Richter rät der Angeklagten zur Untersuchung
In der Verhandlung erläuterte der vorsitzende Richter die Situation des Gerichts: „Aus unserer Sicht ist es richtig, einen Arzt hinzuzuziehen, wenn sich Anhaltspunkte dafür ergeben.“ Er fügte hinzu, es könne nachvollziehbare Gründe geben, dass die Frau sich bisher nicht untersuchen ließ: „Es gibt Situationen, in die will man sich nicht bringen - wie eine erneute Traumatisierung, wenn man über etwas spricht.“ Im Hinblick auf das Verfahren sei ihr dennoch zur Untersuchung zu raten. Dem folgte die Angeklagte, nachdem sie sich mit ihrem Anwalt beraten hatte.
Der Prozess wird fortgesetzt
Laut vorläufiger Einschätzung des Gerichts sind derzeit drei Varianten möglich, die das Gericht eingehend prüft: Dass die Anklage stimmt, dass keine Übergriffe stattgefunden haben oder dass es ein größeres Missbrauchsgeschehen um den verstorbenen Mann gab. Alle drei Möglichkeiten soll der Psychiater in seinem Gutachten berücksichtigen. Das Wuppertaler Landgericht will kommenden Dienstag (17. Mai 2022) weiter verhandeln.
>>>Schuldunfähigkeit
Für eine Tat darf nur bestraft werden, wer schuld ist.
Konnte ein Täter sich womöglich durch Erkrankung nicht anders entscheiden, wird er freigesprochen. Bei Allgemeingefährlichkeit kann er in einer Klinik untergebracht werden.
Die medizinischen Grundlagen stellt ein Arzt als Sachverständiger fest.