Wuppertal. Drei Männer und eine Frau sind im Prozess um besonders stark wirkendes Marihuana aus Velbert zu Haftstrafen verurteilt worden.

Nach Drogengeschäften mit aus Velbert stammendem und besonders stark wirkendem Marihuana, müssen mehrere Angeklagte in einem Großprozess in Haft. Das Landgericht Wuppertal verurteilte vier Männer und eine Frau im Alter zwischen 24 und 29 Jahren nicht rechtskräftig wegen zehn Taten des verbotenen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln, begangen in jeweils wechselnder Besetzung.

Das Verfahren war untypisch nach acht Verhandlungstagen zu Ende gegangen. Der vorsitzende Richter kommentierte in der vorläufigen, mündlichen Urteilsbegründung: „Der Grund ist die sorgfältige Ermittlungsarbeit der Polizei und in zweiter Linie die ganz überwiegend geständigen Einlassungen der Angeklagten.“

Fahrer holte Drogen aus Velbert ab

Zur Überzeugung des Gerichts steht fest, dass sich zwei Brüder (28 und 29 Jahre alt) und ein Paar (Er 24, Sie 25 Jahre alt) Ende 2020 auf Geschäfte mit überdurchschnittlich starkem Marihuana verlegten. Die Ware soll in der Partyszene Wuppertals begehrt gewesen sein – bei entsprechend hohen Preisen.

Bis zur Festnahme im März 2021 sollen die Angeklagten mehrere Kilogramm der Droge gehandelt haben. Der fünfte Angeklagte (27) soll als Fahrer mit seinem VW Golf die Lieferungen aus Velbert abgeholt und an die Kunden zugestellt haben. Ursprüngliche Quelle des Marihuanas soll Spanien gewesen sein.

Haftstrafen für die Hauptangeklagten

Die drei Hauptangeklagten (24, 28 und 29 Jahre alt) sind zu Freiheitsstrafen zwischen drei Jahren acht Monaten und drei Jahren zehn Monaten verurteilt. Bewährung gibt es bei dieser Höhe nicht mehr. Zwei von ihnen müssen als drogenkrank in eine Entziehungsklinik.

Von den Männern erhält nur der Fahrer eine Bewährungsstrafe: Er gilt als Gehilfe und braucht ein Jahr und zehn Monate Haft nicht zu verbüßen, wenn er Drogentests negativ durchläuft und 1000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlt.

Kinderzimmer mit Einnahmen finanziert

Dem Gericht hat er nachgewiesen, dass er eine Ausbildung begonnen hat. Seine Lehre aus dem Prozess, in dem er gestanden hatte: „Ich hab’ den Schuss gehört.“ Ein Fazit, das die Richterinnen und Richter ihm abnahmen.

Die angeklagte Frau erhält eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Sie darf in Freiheit bleiben, wenn sie 150 Stunden gemeinnützig arbeitet. Laut Aussagen im Prozess war sie Mittäterin ihres schwerer belasteten Freundes. Das Paar soll mit den Drogengeschäften teils die Ausstattung des Kinderzimmers bezahlt haben.

Das Urteil ist noch angreifbar.