Langenberg. Der Kletterpark aus Velbert-Langenberg geht gemeinsam mit anderen erneut vor Gericht, um die Öffnung des Parks zu erreichen.

Mehrere Kletterparks aus Nordrhein-Westfalen – darunter auch das Langenberger Waldabenteuer – haben am Mittwoch einen Normkontrollantrag an das Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW gestellt. „Wir hoffen auf ein Urteil im Eilverfahren wie in Niedersachsen“, sagt dazu Parkleiter Nils Labude. „Dort dürfen alle Kletterparks dank des Urteils öffnen. Wir erwarten Mitte nächster Woche ein Ergebnis.“

Parallel dazu hat die International Adventure Park Association (IAPA), einer von zwei Kletterwaldverbänden, einen offenen Brief an die Bundesregierung, die Ministerpräsidenten der Länder, den Bundesgesundheitsminister und die Gesundheitsminister der Länder geschrieben. Dabei geht es um die Forderung der sofortigen, einheitlichen und deutschlandweiten Öffnung aller Kletterwälder.

„Konzepte haben sich bewährt“

Klettern sei Individualsport, stellen die Betreiber in einem offenen Brief an die Bundes- und Landesregierung fest. Unter anderem deswegen sollten bundesweit die Parks wieder öffnen dürfen, fordert der Verband der Parkbetreiber.
Klettern sei Individualsport, stellen die Betreiber in einem offenen Brief an die Bundes- und Landesregierung fest. Unter anderem deswegen sollten bundesweit die Parks wieder öffnen dürfen, fordert der Verband der Parkbetreiber. © FUNKE Foto Services | Maurizio Gambarini

Mehr als 100 Kletterwald-Betreiber Deutschlands hätten sich bereits im ersten Lockdown im Jahr 2020 zusammengeschlossen und Betriebskonzepte erstellt, „die einen sicheren Kletterwald-Betrieb unter Einhaltung der geltenden Hygieneregeln gewährleisten“, heißt es in dem Brief, der der Redaktion vorliegt.

Diese Konzepte, so die Betreiber weiter, hätten sich im letzten Jahr bewährt, denn: „Es ist international kein einziger Fall bekannt, in dem eine Ansteckung mit Corona in einem Kletterwald stattgefunden hat.“ Hinzu komme die bundesweit nicht einheitliche Regelung im Moment was dazu führe, „dass einige wenige Kletterwälder öffnen dürfen, die meisten Betriebe aber mit völlig unterschiedlichen Begründungen der jeweiligen Ordnungs- und Gesundheitsämter geschlossen bleiben müssen.“

Verweis auf Beschluss aus Niedersachsen

In ihrem Brief verweisen die Betreiber auf einen Eilbeschluss des niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes vom 30. April, in dem das Gericht feststellt, dass der Klettersport im Freien ein geringeres Infektionsrisiko in sich berge und zusätzlich mit guten Hygienekonzepten das Risiko weiter minimiert werden könne. Weiterhin führen sie den offenen Brief führender deutscher Aerosol-Forscher an, die Ansteckungen im Freien für wesentlich unwahrscheinlicher halten, als Ansteckungen in geschlossenen Räumen. Und zuletzt, so die Betreiber, würde Klettern auch nicht die Mobilität fördern, da es in fast jeder Region Deutschlands mehrere Kletterwälder geben würde.

Zum Abschluss weist der Brief noch einmal ausführlich auf die Vorsorge-Maßnahmen der Parkbetreiber hin und schließt mit der Forderung, dass Kletterwälder bundeseinheitlich als „Individualsport“ klassifiziert werden sollen und in Folge dessen sofort öffnen dürfen.