Wuppertal/Velbert. Die heute 37-jährige Mutter eines kleinen Kindes soll Marihuana verkauft haben. Die Pistole ihres Ex-Freundes wurde ihr dabei zum Verhängnis.

In einem Prozess um bewaffneten Marihuana-Handel in Velbert muss eine 37 Jahre alte Angeklagte aus der Innenstadt für zwei Jahre und sechs Monate ins Gefängnis. Das Landgericht Wuppertal verurteilte die nicht vorbestrafte, arbeitslose Mutter eines Kindes im Kindergartenalter am Montag (3. Mai 2021). Bewährung ist bei der Höhe ausgeschlossen.

Die Angeklagte hat gestanden

Die Frau hatte die Taten überwiegend gestanden. Sie konsumiert laut eigener Angaben bis heute selbst Marihuana. Ihr Lieferant war Mitglied einer Gruppe, die in der Szene den Ruf von „bewaffneten Rockern“ hatte, nachdem sie sich teils aus einem Velberter Motorradclub kannte. Die Strafe für die Frau fällt ausnahmsweise milde aus, wegen der Gesamtumstände.

Drogenfunde in der Wohnung

Laut Urteil kaufte die Angeklagte 2018 bei sieben Gelegenheiten insgesamt Drogen im Kilogrammbereich. In einem achten Fall ging es um Drogenfunde in ihrer Wohnung im September des selben Jahres. Die Polizei hatte damals an zehn Adressen in Velbert durchsucht, teils mit besonders bewaffneten Spezialkräften. Der Lieferant der Frau war Buchhalter des Netzwerks und hatte alle Daten in ein Heft eingetragen.

Handgeschriebene Abrechnungszettel

Bei der heute 37-Jährigen wurden während der Durchsuchungen außer handgeschriebenen Abrechnungszetteln eine geladene Schreckschusspistole am Doppelbett im Schlafzimmer gefunden. Die soll dem früheren Lebensgefährten der Frau gehört haben. Darauf basierte der schwerwiegendste Vorwurf in ihrem Prozess: Hält ein Drogenhändler eine Waffe beim Handeln griffbereit, beträgt die Mindeststrafe laut Gesetz fünf Jahre Gefängnis. Nur in Ausnahmen dürfen die Gerichte darunter bleiben. Der vorsitzende Richter erläuterte in der vorläufigen, mündlichen Urteilsbegründung über die Frau: „Sie ist nicht vorbestraft, hat gestanden und es musste berücksichtigt werden, dass die Waffe nicht ihre eigene war.“

Drogenpulver und ein Schlagring

Im Prozess bestätigte die Frau, mit ihrem früheren Partner gemeinsam gehandelt zu haben. Ihm könnten außerdem weitere Drogenpulver und ein verbotener Schlagring gehört haben, die in der Wohnung lagen. Die Angeklagte sagte, ein Polizist habe ihr geraten: Sie müsse vor Gericht sagen, dass sie von diesen Drogen und der weiteren Waffe nichts gewusst hätte.

Hohe Strafen, wenn Waffen im Spiel sind

Halten Täter während des Drogenhandels Waffen bereit, droht das Gesetz mindestens fünf Jahre Freiheitsstrafe an.

Grund ist die Gefährlichkeit einer solchen Tat. Es kommt darauf an, wer Zugriff auf die Waffe hat. Es muss keine eigene sein.

Drogen brauchen sich nicht in der Nähe zu befinden. Es reicht zum Beispiel, ein Telefonat für ein Drogengeschäft zu führen.

Neues Verfahren drohte

Der Vorsitzende Richter quittierte diese Angaben mit einer Frage und einem Hinweis: „Welcher Polizist hat das gesagt? Sagen Sie besser nichts dazu.“ Hintergrund sei, dass Angeklagte zu ihrer Verteidigung behaupten dürfen, was sie wollen. Sie können sich aber neu strafbar machen, indem sie jemanden falsch verdächtigen. Der Richter fügte hinzu: „Dann gäbe es ein neues Verfahren und eine Strafe.“ Bei dem Geschehen wären drei Polizisten dabei gewesen und eine Polizistin. Die Angeklagte antwortete, sie wisse nicht mehr, wer gesprochen hat.

Scham vor den Nachbarn

Mehrere Angaben zu ihren Lebensumständen machte die Frau erst in ihrem letzten Wort vor der Urteilsverkündung. Sichtlich unter dem Eindruck des Antrags der Staatsanwaltschaft - auf sechs Jahre Haft - sagte sie: „Ich habe großen, großen Mist gebaut. Ich bedaure das und es tut mir Leid, für mein Kind, für meine Mutter und meine Familie. Ich schäme mich vor meinen Nachbarn. Was die denken würden, wenn sie hiervon erfahren.“ Das Urteil ist noch angreifbar.