Velbert. Stadt erlässt kurz vor Ostern eine Allgemeinverfügung zum Schutz vor Corona-Ansteckung. Bei Zuwiderhandlung drohen hohe Bußgelder.
Die Stadt Velbert hat am Mittwoch ergänzend zur neuen Coronaschutzverordnung NRW zum Schutz vor Ansteckung mit dem Coronavirus eine Allgemeinverfügung mit einem zeitlich beschränkten Nutzungs- und Verweilverbot auf öffentlichen Spielplätzen, in öffentlichen Parkanlagen und auf Schulhöfen bekannt gemacht. Die Regelungen am 1. April in Kraft.
Von 19 Uhr bis 5 Uhr morgens
Danach ist die Nutzung von öffentlichen Spielplätzen (einschließlich der als Spielflächen ausgewiesenen Schulhöfe) von 19 Uhr bis 8 Uhr des Folgetages untersagt. Zudem besteht ein Verweilverbot von 19 Uhr bis 8 Uhr des Folgetages auf dem Gelände des Höferparks (Freizeitpark Nordstadt), des Pferdemarktes sowie im Herminghauspark. Diese Allgemeinverfügung tritt mit Ablauf des 18. April 2021 außer Kraft. Ordnungswidrig im Sinne des § 18 Absatz 3 Coronaschutzverordnung handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig dagegen verstößt. Die Ordnungswidrigkeit kann gemäß § 73 Absatz 1a in Verbindung mit § 28 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro geahndet werden.