Velbert. Hakan Civelek will, dass bei den Beschäftigten mehr Geld ankommt. Sonst drohe vielen Arbeitnehmern schon nach wenigen Wochen die Privatinsolvenz.

Die Velberter IG Metall ist mit den derzeitigen Regelungen zum Kurzarbeitergeld nicht einverstanden. Hakan Civelek, 1. Bevollmächtigter der IG Metall Velbert fordert deshalb von der Bundesregierung eine Korrektur bei der Corona-Regelung zur Kurzarbeit. Er hat daher einen Brief an die beiden Bundestagsabgeordneten Kerstin Griese (SPD) und Peter Beyer (CDU) geschrieben.

Brief an Bundestagsabgeordnete

„Bei Kurzarbeit werden den Arbeitgebern rückwirkend zum 1. März die Beiträge zur Sozialversicherung zurückerstattet – nicht nur die Arbeitgeberanteile, sondern auch der Anteil der Beschäftigten. Das ist nicht gerecht! Der Arbeitnehmeranteil der Sozialbeiträge muss daher dringend an die Beschäftigten weitergegeben werden“, fordert Civelek in dem Brief an die Bundestagsabgeordneten.

Privatinsolvenz anmelden

Bei Kurzarbeit stockt die Bundesagentur für Arbeit das Entgelt auf 60 Prozent des Nettolohns auf, wenn Kinder versorgt werden müssen auf 67 Prozent. Für viele Menschen reiche das bei weitem nicht, um Miete und Lebenshaltungskosten zu bestreiten. „Wir haben hier in der Vergangenheit bei einem Betrieb, der länger in Kurzarbeit war, die Erfahrung gemacht, dass nach wenigen Wochen zehn Prozent der Belegschaft Privatinsolvenz anmelden mussten, weil das Geld einfach nicht reichte“, so Civelek.

Gerade in den niedrigen Lohngruppen genügten 60 Prozent nicht zum Leben, zumal man ja vorher auch finanzielle Verpflichtungen eingegangen sei. „Die Weitergabe des Arbeitnehmeranteils der Sozialversicherungsbeiträge würde vielen Menschen finanziell über die nächsten Monate helfen und ist auch ein Gebot der Gerechtigkeit“, sagt der 1. Bevollmächtigte.

Hakan Civelek, der Generalbevollmächtigte der IG Metall Velbert, fordert Nachbesserungen beim Kurzarbeitergeld.
Hakan Civelek, der Generalbevollmächtigte der IG Metall Velbert, fordert Nachbesserungen beim Kurzarbeitergeld. © FUNKE Foto Services | Uwe Möller

Jobs als Erntehelfer

In einer ersten Reaktion habe Kerstin Griese das Anliegen der IG Metall unterstützt und ebenfalls die Arbeitgeber in der Pflicht gesehen, so Civelek. Enttäuscht war der Metaller aber von der Reaktion des Christdemokraten Peter Beyer. Der habe auf die zahlreichen Initiativen der Bundesregierung hingewiesen und Arbeitnehmern in Geldnot geraten, sich einen Job als Erntehelfer bei den Bauern zu suchen. Die seien zurzeit sehr gefragt. Diesen Ratschlag empfindet Civelek als wenig hilfreich. „Wir haben bald Millionen Menschen ohne Arbeit, da bringen einige zehntausend Jobs bei Bauern wenig“, sagt der Gewerkschafter.

„Konstruktionsfehler beseitigen“

Die Bundesregierung erwartet in diesem Jahr einen dramatischen Anstieg der Kurzarbeit auf 2,15 Millionen. Bund und Länder haben umfangreiche Hilfspakete für Unternehmen und Selbstständige, aber auch für abhängig Beschäftigte und Empfänger von Grundsicherung beschlossen. Sie wollen damit die Corona-Krise wirtschaftlich und sozial abfedern. Das alles sei richtig und notwendig, so Civelek. Allerdings sollte der Konstruktionsfehler bei der Kurzarbeiterregelung zügig beseitigt werden. Jetzt komme es darauf an, Einkommen zu sichern und die Nachfrage zu stärken. Gerade die regionale Wirtschaft im Raum Niederberg sei darauf angewiesen, dass Beschäftigte über stabile Einkommen und damit Kaufkraft verfügten.

Kurzarbeit

Unternehmen können schon ab einem Arbeitsausfall von zehn Prozent Kurzarbeit beantragen. Das Kurzarbeitergeld beträgt für ArbeitnehmerInnen 60 Prozent des vormaligen pauschalierten Nettogehalts. Berufstätige Eltern mit Kinder n erhalten 67 Prozent.

Berechtigt sind alle Beschäftigten, die in der Arbeitslosenversicherung versichert sind. Der Arbeitgeber bekommt die Sozialversicherungsbeiträge erstattet. Das Kurzarbeitergeld gilt auch für Beschäftigte in der Leiharbeit.

Kurzarbeit können alle gewerblichen Unternehmen beantragen, auch Betriebe, die kulturellen oder sozialen Zwecken dienen. Kurzarbeit ist nicht von der Größe des Unternehmens abhängig. Es muss mindestens eine/n abhängig beschäftige/n ArbeitnehmerIn geben.

Einmalzahlungen vereinbart

Die Tarifpartner der Metall- und Elektroindustrie haben sich bei ihren Verhandlungen kürzlich auf die Zahlung von einmalig 350 Euro zu Abfederung der Kurzarbeitseinbußen geeinigt. „Aber das gilt natürlich nur für Beschäftigte in tarifgebundenen Betrieben. Die anderen gehen leer aus“, sagt Civelek.