Wuppertal. Der 41-Jährige hatte bei seiner Tat 165 Euro und eine Flasche Wodka erbeutet. Tankstellenmitarbeiterin wurde verletzt und leidet noch heute.
Ein 41 Jahre alter Velberter muss nach einem maskierten Tankstellenüberfall im besinnungslos betrunkenen Zustand, mit einem Fleischklopfer und einem Küchenmesser als Tatwerkzeugen für drei Jahre und neun Monate in Haft. Er wird zwangsweise in eine Alkohol-Entzugsklinik eingewiesen. So hat das Landgericht Wuppertal am Dienstag (24. November 2020) geurteilt. Das Fazit des vorsitzenden Richters zu dem Geschehen: „Diese Tatwerkzeuge hätten zu erheblichen Verletzungen führen können.“
Täter war nicht vorbestraft
Laut dem bereits rechtskräftigen Urteil brachte sich der nichtvorbestrafte Verurteilte am 12. Mai 2020 wissentlich mit Alkohol und Medikamenten zur Schuldunfähigkeit. In diesem Zustand betrat er gegen 22.30 Uhr eine Tankstelle in der Velberter Innenstadt und beraubte zwei Kassiererinnen. Eine der Frauen schlug er von hinten mit dem Fleischklopfer. Dabei trug er eine Gruselmaske mit einem aufgedruckten, silberfarbenen Totenkopf. Der Mann entkam kurzzeitig mit 165 Euro aus der Kasse und einer Flasche Wodka aus dem Verkaufsraum. Nachweislich hatte er während dessen für seinen Bedarf ausreichend Geld und Spirituosen zu Hause.
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Wenige Minuten nach der Tat gefasst
Die Polizei ergriff den Mann Minuten nach der Tat. Die geschlagene Verkäuferin erlitt körperlich leichte Verletzungen, leidet aber bis heute psychisch. Den Richterinnen und Richtern sagte sie: „Es ist alles wieder aufgeflammt, als ich den Brief vom Gericht bekommen habe.“
Alkoholkrank und arbeitslos
Der Verurteilte ist seit Jahren alkoholkrank und arbeitslos. Bei dem Tankstellenraub hatte er 2,5 Promille Blutalkohol. Laut eigenen Angabenlebt er teils von Hartz IV, teils von seiner Freundin. Er habe schon früher sogenannte Filmrisse erlitten, nachdem er Alkohol neben betäubenden Medikamenten eingenommen habe. Dies habe er auch am Tattag getan.
Der Mann war geständig
Das Gericht stellte vorsätzliches Betrinken fest, das zu Straftaten bei Schuldunfähigkeit führte – ein sogenannter Vollrausch. Der Mann hatte den Raub gestanden. Erschwerend wertete das Gericht die andauernden Folgen für die verletzte Verkäuferin. Der Verurteilte wechselt in eine Klinik, sobald ein Platz für ihn frei ist. Weitere Berichte aus Velbert lesen Sie hier.