Velbert. Die Beratungsstelle Velbert der Verbraucherzentrale gibt Tipps, wie man bei einer Insektenplage nicht unseriösen Notdiensten auf den Leim geht.
Wenn die Plagegeister flügge werden, sich später womöglich gar in großer Zahl an unerwünschter Stelle einnisten, dann geraten derart tierisch Geplagte in der Eile und in ihrer Not leider nur allzu oft an „unseriöse Anbieter ohne Sachkunde, aber mit überzogenen Rechnungen“. Deren üble Maschen sind im Arbeitsalltag der beiden Verbraucherberater Sabine Klischat-Tilly und Andreas Adelberger ebenso ein Klassiker wie die nach wie vor gängige Abzocke durch Schlüsseldienste und Rohrreinigungsnotdienste. Und dementsprechend ähnlich sind auch ihre Tipps für die Verbraucher in Velbert: Vor allem Ruhe bewahren und planvoll handeln.
Aufklären und präventiv arbeiten
Klischat-Tilly, die seit Januar zu der Beratungsstelle Velbert der Verbraucherzentrale (VZ) NRW gehört, hat schon Rechnungen über 700 oder 800 Euro für eine Wespennest-Beseitigung zu sehen bekommen. Anfragen zu dem Themenkreis kämen in jedem Jahr; das münde aber nicht immer in einer Rechtsvertretung. Zurzeit habe sie keine aktuellen Fälle auf dem Tisch, aber im Sinne der Prävention könne man das Thema gar nicht oft genug erörtern, findet sie. „Es ist einfach wichtig, dass die Menschen wissen, wie sie sich verhalten sollen.“
Möglichst ortsansässigen Fachmann bevorzugen
So warnt Sabine Klischat-Tilly davor, einfach nur zu googeln. Dort finde man zwar rasch eine umfangreiche Trefferliste, man solle aber nicht den Erstbesten nehmen. Stattdessen etwa im Impressum nachschauen, ob es sich lediglich um einen Vermittler handele und möglichst einen ortsansässigen Anbieter bevorzugen. Man solle nicht hektisch eine 0800-Nummer oder eine Handynummer wählen, unter der sich schnell ein Notdienst-Eintrag in Branchenbüchern finde. Das führe nämlich oftmals nur zu einem Gesprächspartner im Call-Center, der dann mit Hilfe von Kontaktdaten vermeintliche Fachleute zu den Kunden schicke. Weil deren Firmensitz meist nicht in unmittelbarer Umgebung liege, würden die Dienste dann oft mit hohen Kosten für die Anfahrt erkauft.
Regelwerk unbedingt beachten
Termin für eine persönliche Beratung vereinbaren
In der VZ-Beratungsstelle Velbert, Friedrichstraße 107, sind seit geraumer Zeit auch wieder persönliche Beratungen möglich. Voraussetzung ist jeweils eine Terminvereinbarung unter 02051 809018-1, per Fax unter 02051 809018-7 oder auch per E-Mail an velbert@verbraucherzentrale.nrw.
Darüber hinaus sind die VZ-Fachleute per Mail und Telefon zu den regulären Öffnungszeiten erreichbar und helfen gerne weiter: mo und do von 9.30 bis 13.30 und 14.30 bis 18 Uhr sowie di und fr von 9.30 bis 13.30 Uhr.
Wichtig: Längst nicht alles ist erlaubt. So ist der Arten- und Naturschutz zu beachten, dürfen Wespen ohne triftigen Grund nicht gefangen, gestört, umgesiedelt oder getötet werden. Das steht im Bundesnaturschutzgesetz. Hornissen sind nach der Bundesartenschutzverordnung sogar noch stärker geschützt. Nur wenn ein „vernünftiger“ Grund vorliegt, dürfen Bienen- und Hornissennester entfernt werden. Zum Beispiel dann, wenn im Haus kleine Kinder wohnen oder Allergiker, bei denen ein Stich tödlich enden kann. Allein ein Fachmann darf entscheiden, ob ein Nest beseitigt werden darf. Wer die Behausungen eigenmächtig entfernt, riskiert eine Geldbuße von bis zu 50.000 Euro.
Hohes fachliches Know-How
Klischat-Tilly hat sich für das Gespräch mit der WAZ extra noch mit einem Umweltberater der VZ zu der Frage ausgetauscht, woran und wie man einen guten Dienst erkennen könne. Der habe zum Beispiel die Mitgliedschaft in einem Verband genannt, so in dem Deutschen Schädlingsbekämpfer-Verband e. V. (DSV) oder in dem Verein zur Förderung ökologischer Schädlingsbekämpfung. In der Regel, sagt sie, sei bei einer Auswahl auf diesem Wege die Gesundheitsbelastung niedrig und das fachlicher Know-How hoch. Zudem verfügten sie über solides Wissen zum Artenschutz.
Frühzeitig die Preisfrage stellen
„Man sollte sich auf keinen Fall unter Druck setzen lassen“, empfiehlt die Expertin und rät dazu, schon am Telefon über den Preis zu sprechen sowie die Frage zu klären, ob die Anfahrt bezahlt werden müsse, falls letztlich vor Ort kein Vertrag zustande komme. „Mit dem Notdienst einen Festpreis zu vereinbaren, schützt vor Überraschungen bei der Rechnung“, schreibt die VZ und warnt, Rechnungen für Notdienste niemals sofort an der Haustür zu zahlen. Erscheine die Rechnung zu hoch, sollte zunächst allenfalls eine Anzahlung geleistet und die Rechnung, etwa durch die VZ-Beratungsstelle, geprüft werden.
Größe und Erreichbarkeit zählen
Denn habe man erst einmal – ob bar oder mit Karte – bezahlt, könne man sein Geld bei Unregelmäßigkeiten meist nur schwer zurückfordern. Es seien ohne besonderen Aufwand Preise zwischen 80 und 150 Euro – incl. Anfahrt – üblich, um Wespennester zu entfernen oder umzusetzen. „Die Kosten hängen jeweils von Größe und Erreichbarkeit ab.“