Wuppertal. Der Vater steht wegen Drogenhandels vor Gericht. In einer Garage fanden die Ermittler Kokain zum einem Straßenpreis von 20.000 Euro.

Ein Kleinkind aus der Velberter Nordstadt soll im November 2019 hochgefährliches Kokain konsumiert haben, das im Haus seiner Familie ungesichert herum lag. Das damals etwas mehr als zwei Jahre alte Mädchen sei nach der Einnahme der Droge gestürzt und habe sich verletzt. Das Kokain habe dem Vater gehört.

So lauten Vorwürfe gegen einen 43 Jahre alten Angeklagten vor dem Landgericht in Wuppertal. Laut der Staatsanwaltschaft hat der Mann womöglich über Jahre einen üppigen Lebenswandel durch Kokaingeschäfte finanziert. Er habe sogar für einen längeren Gefängnisaufenthalt gespart.

Angehörige sorgten sich um das Kind informierten die Polizei

Die Polizei ermittelte Anfang Februar 2020 gegen den Mann, nachdem Behörden Hinweise auf Drogen aus seinem Umfeld erhalten hatten: Angehörige sorgten sich um die Tochter. Es folgte eine Durchsuchung im Einfamilienhaus des Angeklagten und in einer Garage, wenige Meter entfernt. Dort sollen Ermittler knapp 300 Gramm Kokain gefunden haben, außerdem Milchzucker zum Strecken - alles verpackt in mehrere Tüten. Die Drogen haben insgesamt einen Straßenpreis von mehr als 20.000 Euro. Die Fahnder stellten Geld sicher, teure Ringe und weiteren Goldschmuck.

Auch interessant

Der Vater sitzt in U-Haft

Der 43-Jährige sitzt in Untersuchungshaft: ein ehemaliger Angestellter eines Automobil-Zulieferers in Frührente. Zum Prozessbeginn bestätigte er die Drogeneinnahme der Tochter. Es habe sich um ein Versehen gehandelt, erläuterte der Anwalt des Mannes: „Er ist selber Konsument. Das Kokain für den Eigenbedarf hat er im Bad aufbewahrt und dort vorbereitet. Er dachte, die Arbeitsfläche sei so hoch, dass das Mädchen nicht darauf fassen kann.“ Der Vater habe den Raum verlassen. Er habe dann das Kokain vergessen. Es sei von Fahrlässigkeit auszugehen. Und - um womöglich anderslautenden Aussagen von Zeugen vorzubeugen: „Er hat seine Tochter natürlich nicht dafür geschlagen.“

Gültige Beweise

Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist durch das Grundgesetz geschützt. Ermittler dürfen Wohnräume mit Beschluss eines Gerichts durchsuchen, oder - in engen Grenzen - bei „Gefahr im Verzug“.

Nach deutschem Recht dürfen in Strafprozessen Beweise, die verfügbar sind, in den meisten Fällen verwertet werden. Sinn ist, dass die Taten aufgeklärt werden sollen.

Bei grob willkürlichem Rechtsbruch von Behörden können Beweise unverwertbar werden. Das Gericht muss sie dann übergehen.

Keine Aussage zum Drogenhandel

Zum mutmaßlichen Drogenhandel schweigt der Mann, zu anderen Punkten aber gibt er den Richtern freundlich Auskunft. Erhebliche Probleme im Prozess bestehen zumindest vorerst bei der Durchsuchung vom 4. Februar 2020: Dem Anwalt zufolge durfte die Polizei das Wohnhaus betreten, wie es ein richterlicher Beschluss vorgab. Die getrennte Garage allerdings stehe auf einem anderen Grundstück und gehöre einer Angehörigen. Diese Adresse sei im Durchsuchungsbeschluss nicht genannt. Der Anwalt: „Es handelt sich um einen erheblichen Verstoß der Polizei.“ Wenn sich das erweist, dürfen die Beweise aus der Garage womöglich nicht verwendet werden.

Prozess geht am Montag weiter

Ein Punkt, dem die Richter anhand von Grundbuch-Unterlagen und Satellitenbildern nachgingen. Rückfragen an den Angeklagten folgten. Das Ziel: Klären, wer wann Eigentümer der Garage war und wer sie wie genutzt hat. Das Gericht will Montag (10. August 2020) weiter verhandeln und erste Zeugen befragen.