Kreis Mettmann. Infolge der Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie häufen sich auch im Kreis Mettmann die Kurzarbeit-Anzeigen. Daten und Zahlen sind nicht verfügbar

Die Corona-Pandemie sorgt dafür, dass im Wirtschaftsleben bis auf wenige Ausnahmen rigoros heruntergefahren wird – und im Gegenzug als Folge die Kurzarbeit in die Höhe schnellt. Das gilt auch fürs Neanderland. „Wir rechnen mit einem Vielfachen dessen, was wir in der Vergangenheit je erlebt haben“, sagt Karl Tymister und meint damit nicht zuletzt die jüngste Finanz- und Wirtschaftskrise, die bislang einen Höhepunkt markiert habe. Der Chef der Agentur für Arbeit Mettmann rechnet überdies „fest“ mit einem Anstieg der Arbeitslosigkeit, eine Dimension könne jedoch noch nicht benannt werden.

Absolut quer durch alle Branchen

„Wir sorgen dafür, dass die Leistungszahlungen gewährleistet sind“, versichert Karl Tymister, der Chef der Agentur für Arbeit Mettmann.
„Wir sorgen dafür, dass die Leistungszahlungen gewährleistet sind“, versichert Karl Tymister, der Chef der Agentur für Arbeit Mettmann. © Agentur für Arbeit | Agentur für Arbeit

„Fragen Sie mich doch lieber nach den Ausnahmen bei der Kurzarbeit“, sagt Tymister im Gespräch mit der WAZ und nennt Lebensmittel-Einzelhandel und Transport/Logistik. Ansonsten gingen Kurzarbeit und deren Zuwachs „absolut quer durch alle Branchen“. Es gebe eindeutig auch einen Schwerpunkt in der Industrie, speziell in Velbert in der metallverarbeitenden. Besonders von Kurzarbeit betroffen seien Hotel- und Gaststättengewerbe, Einzelhandel (ohne Lebensmittel), Friseure und Handwerker.

Keine Daten noch nicht verfügbar

Die angezeigte Kurzarbeit legt also zu, die Agentur hat darüber jedoch noch überhaupt keine statistischen Daten. „Es gehen täglich Anzeigen ein, die noch nicht summiert sind“, berichtet Marga Falk. Die Teamleiterin des Arbeitgeber-Services von Agentur und Jobcenter „ME-aktiv“ appelliert an die Arbeitgeber, „auf jeden Fall“ Anträge zu stellen, auch wenn sie von der Agentur noch keine Bestätigung ihrer Anzeige bekommen hätten. Der Arbeitgeber muss nämlich Vorkasse leisten; die Agentur erstattet auf Antrag nachträglich dessen Auslagen plus Sozialversicherungsbeiträge. Aktuell seien alle Mitarbeiter dieses Service-Bereichs im Einsatz, so Falk zur Lage, um Unternehmen rund um das Thema zu beraten. Sie würden durch andere Teams verstärkt. „Keiner muss befürchten, das er das Geld nicht bekommt. Es ist eine Pflichtleistung.“

Zwei Fälle möglich

Wolfgang Mai, Geschäftsführer operativ, ist weiterhin in der „Zentrale“ in Mettmann. Hingegen ist Karl Tymister nach Langenfeld umgezogen.
Wolfgang Mai, Geschäftsführer operativ, ist weiterhin in der „Zentrale“ in Mettmann. Hingegen ist Karl Tymister nach Langenfeld umgezogen. © Arbeitsagentur ME | Arbeitsagentur ME

Tymister zufolge ist bei Corona in zwei Fällen Kurzarbeit möglich: Aus wirtschaftlichen Gründen, wenn z. B. Zulieferungen ausbleiben oder Bestellungen storniert wurden. Und aufgrund eines „unabwendbaren Ereignisses“, wenn z. B. die vorübergehende Schließung angeordnet wurde, so der Vorsitzende der Agentur-Geschäftsführung weiter. Dabei muss nicht der gesamte Betrieb betroffen sein; vielmehr müssen zehn Prozent der Beschäftigten einen Ausfall des Bruttolohns von mehr als zehn Prozent haben. Das kann ergo auch nur einen Teil des Betriebs betreffen. Kleinbetriebe können Kurzarbeit anzeigen, wenn mindestens ein Mitarbeiter sozialversicherungspflichtig beschäftigt wird.

Hilfe gibt’s per Telefon und E-Mail

Die Arbeitsagentur ist weiter für ihre Kunden da. Hilfe gibt’s per Telefon oder E-Mail, weil der persönliche Kontakt derzeit nicht möglich ist. Die telefonische Erreichbarkeit erstreckt sich von Montag bis Freitag in der Zeit von 8 bis 18 Uhr. Für Arbeitnehmer ist eine zusätzliche Sammel-Rufnummer eingerichtet, wo rund 100 Mitarbeiter im Einsatz sind.

In Velbert erreichen Kunden die Agentur für Arbeit unter der Sammel-Nummer 02104 9293-10 und die Jobcenter unter 02104 14163-222. Die kostenlosen Servicerufnummern gelten weiter: für Arbeitnehmer 0800 4 5555 00, für Arbeitgeber 0800 4 5555 20, für die Familienkasse 0800 4 5555 30 und für das Jobcenter „ME-aktiv“ 02104 14163-0.

Der Arbeitgeber muss Kurzarbeit bis zum Ende des Monats, in dem diese begonnen hat, bei der Arbeitsagentur anmelden. Für den laufenden Monat muss die Anzeige also bis 31. März da sein. Das Kurzarbeitergeld macht rund 60 Prozent des Nettolohns für die ausgefallenen Stunden aus bzw. 67 Prozent, wenn man mindestens ein Kind mit Anspruch auf Kindergeld hat.

30 Agentur-Mitarbeiter im Home-Office

Der Arbeitsanfall in der Agentur sei immens, „aber niemand muss sich Sorgen machen. Wir sorgen dafür, dass die Leistungszahlungen gewährleistet sind“, betont Karl Tymister. Er hat im Zuge der internen Corona-Maßnahmen ein Büro in Langenfeld bezogen; der Geschäftsführer Operativ, Wolfgang Mai, ist weiter in Mettmann. 30 der insgesamt 150 Mitarbeiter sitzen aktuell im Home-Office; zwischen den fünf Geschäftsstellen wird nicht mehr gependelt. „Zum Glück haben wir noch keinen unmittelbar Betroffenen.“

Bei Fragen können sich Arbeitgeber an die kostenfreie Servicenummer 0800 4 5555-20 oder per E-Mail (mettmann.arbeitgeber@arbeitsagentur.de) an den Arbeitgeber-Service wenden.