Düsseldorf/Kreis Mettmann. Zu „Mehr Wohnbauland im Rheinland“ läuft jetzt die zweite Runde der Offenlage. Das letzte Wort in der Sache hat allerdings nicht der Regionalrat.
Wo kann mehr Wohnbauland im Regierungsbezirk Düsseldorf entstehen? Das Thema betrifft auch Velbert, wird nicht nur vor Ort kontrovers diskutiert. Hierzu läuft nunmehr die zweite Runde der Offenlage.
Unterlagen sind auch online verfügbar
Nach Auskunft der bei „Mehr Wohnbauland am Rhein“ federführenden Bezirksregierung Düsseldorf haben die Regionalplaner Anregungen aus der ersten Offenlage in eine aktualisierte Karte inklusive Steckbriefen zu einzelnen Flächen aufgenommen. Die zugehörigen Unterlagen sind auf der Homepage der
Unterlagen liegen auch bei der Kreisverwaltung aus
Wer Anregungen geben will, hat dafür bis zum Fristende vier Möglichkeiten: Brief an Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 32, Postfach 300865, 40408 Düsseldorf; Fax an 0211 475-2982, E-Mail an Dez32.Regionalplanung@brd.nrw.de; persönlich an den unterschiedlichen Auslegungsstellen (falls in Düsseldorf gewünscht, bitte vorherige Anmeldung bei den Regionalplanern unter 0211 475-2357).
Und hier liegen die Unterlagen bei uns im Kreis Mettmann aus: Kreisverwaltung, Goldberger Straße 30, 40822 Mettmann, Gebäude 3, EG, Zimmer 3.116, mo bis do 8.30 - 12 und 13.30 - 15 Uhr, fr 8.30 - 12.30 Uhr.
Bezirksregierung unter dem Link https://www.brd.nrw.de/planen_bauen/regionalplan/rpdaenderungen/01rpdaen.html zu finden. Zudem läuft aktuell bis einschließlich 17. Januar 2020 die Offenlage in verschiedenen Verwaltungsstellen im Regierungsbezirk. Solange können auch Anregungen, Bedenken und Stellungnahmen vorgetragen bzw. eingereicht werden.
Pirat appelliert an die Bürger
„Ich bitte die Bürger, ihre Bedenken zum Regionalplan jetzt zu äußern“, appelliert Thomas Küppers „Je früher der Widerstand signalisiert wird, desto wahrscheinlicher ist der Erfolg“, meint der Kommunalpolitiker, der für die Piraten sowohl im Mettmann Kreistag als auch im Velberter Stadtrat sitzt. Leider bekämen die Bürger oftmals erst zu spät mit, was geplant werde. „Wer bereits bei der ersten Offenlegung seine Bedenken geäußert hat, sollte dies jetzt wieder tun.“
Ideen einbringen und Austausch fortsetzen
„Schon in der ersten Offenlage-Runde haben wir großen Wert auf Dialog gelegt. Der Ansatz unserer Regionalplaner, die klassische Offenlage in den Rathäusern durch zusätzliche Angebote wie interaktive Online-Karte oder Sprechzeiten außerhalb der Behörden-Dienstzeiten zu ergänzen, hat sich bewährt.
Gerade Pendler und junge Familien haben oft nicht die Zeit, zu den üblichen Öffnungszeiten in ein Verwaltungsgebäude zu kommen“, sagt Birgitta Radermacher. „Eine Reihe von Anregungen wurden berücksichtigt und in den Entwurf eingearbeitet“, so die Regierungspräsidentin weiter. „Ich bitte deshalb alle Betroffenen, auch jetzt ihre Ideen einzubringen und so unseren konstruktiven Austausch fortzusetzen. Nur dann hat der Regionalrat am Ende einen ausgewogenen Plan vor sich, über den er entscheiden kann.“
Festhalten an den großen Flächen
Die Bezirksregierung halte an den großen Flächen entlang der Donnenberger Straße und auf der Wuppertaler Seite im Asbruch in Neviges fest. Lediglich die Fläche Teimberg werde nicht weiterverfolgt, so Thomas Küppers nach der Präsentation der in Düsseldorf vorgenommenen Änderungen im hiesigen Umwelt- und Planungsausschuss. Neuerdings gebe es eine weitere Fläche im Bereich der Bergischen Diakonie Aprath zwischen Wülfrath, Wuppertal und Neviges. „Jetzt hoffe ich, dass die Stadträte in Velbert und Wuppertal zu ihrem Wort stehen und die Pläne der Bezirksregierung nicht lokal umsetzen.“ „Wir stehen zu unseren Stellungnahmen und rücken keinen Zentimeter davon ab“, hieß es dazu auf WAZ-Nachfrage im Velberter Rathaus.
Planungshoheit bleibt der Kommune vorbehalten
Und so geht’s weiter: Die Gremien des Regionalrats setzen die Diskussion über die möglichen Flächen fort, um auch die Anregungen aus der zweiten Runde zu besprechen. Schließlich entscheidet der Regionalrat, welche Flächen in den Regionalplan Düsseldorf als Wohnbauflächen aufgenommen werden. Die Umsetzung fällt letztlich in die kommunale Planungshoheit