Velbert. Ausschuss diskutierte über 30 Tagesordnungspunkte zum Thema Klimaschutz. Warum es kein flächendeckendes Tempo 30 in Velbert geben wird.
Ein ganzes Paket zum Thema Klimaschutz in der Stadt Velbert hat der Umwelt-und Planungsausschuss des Rates auf seiner jüngsten Sitzung beschlossen. Die meisten Beschlüsse fielen einstimmig. Nicht so die Baumschutzsatzung, die die Grünen beantragt hatten. Sie wurde mit Mehrheit abgelehnt.
30 Punkte auf der Tagesordnung
Insgesamt standen mehr als 30 Punkte auf der Tagesordnung, die in verschiedene Unterkategorien aufgeteilt worden waren, unter anderem: Anpassung an Hitze, Bauleitplanung, Förderprogramme, Mobilität und Artenschutz.
So haben die Politiker die Stadtverwaltung beauftragt, einen integriertes „Klimaanpassungsprogramm“ zu erstellen. Hier sollen die Themenfelder Wind, Wasser und Hitze berücksichtigt werden. Dabei soll auch eine detaillierte Klimakarte für das Stadtgebiet erarbeitet werden. Die Erstellung des Konzeptes wird rund 100.000 Euro kosten, der größere Anteil könnte dabei aus Fördermitteln kommen.
Zusätzliche Bäume und Sträucher für die Stadt
Zudem soll die Stadt Velbert prüfen, ob zusätzliche städtische Flächen mit geeigneten Bäumen und Sträuchern bepflanzt werden können. Ziel ist die CO2-Reduzierung sowie die Senkung der thermischen Belastung im Stadtgebiet. Abgelehnt wurde – mit einer Grünen-Gegenstimme – hingegen eine finanzielle Unterstützung für Pflanzänderungen in privaten Hausgärten. Die Ausschussmitglieder sahen es als zu aufwändig an, etwaige Neuanpflanzungen zu überprüfen. Die Verwaltung soll künftig die Begrünung von Grundstücken und deren Bepflanzung bereits in der Bauleitplanung berücksichtigen.
Mehrfamilienhäuser statt Einfamilienhäuser
Abgelehnt wurde auch die Einführung einer Baumschutzsatzung. Die Mehrheit des Ausschussmitglieder lehnte es ab, eine Genehmigungspflicht für das Fällen bestimmter Bäume einzuführen. Dies bedeute eine zu große Gängelung der Bürger, wurde argumentiert. Die Baumschutzsatzung war 2004 in Velbert abgeschafft worden.
In die Fachausschüsse überwiesen
Der Rat der Stadt hat sich am 17. September zu einer Sondersitzung zum Klimaschutz getroffen. Darin beschloss der Rat einstimmig eine Selbstverpflichtung: Maßnahmen zur Stärkung des Klimaschutzes und des Umweltschutzes im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung sollen jetzt vor Ort in den Mittelpunkt des politischen Handelns gestellt werden.
Die in großer Zahl zur Sitzung gestellten Anträge einzelner Fraktionen – besonders aktiv waren im Vorfeld hier mit Abstand die Bündnisgrünen – wurden laut Mehrheitsbeschluss in die zuständigen Fachausschüsse und Gremien überwiesen. Jetzt beriet der Umwelt- und Planungsausschuss.
Um den Flächenverbrauch zu senken und so in der Stadt mehr kühlende und Regen aufnehmende Freiflächen zu behalten, beauftragte der Ausschuss die Verwaltung, bei künftigen Bauvorhaben Mehrfamilienhäuser gegenüber Einfamilienhäusern zu bevorzugen, wenn es die entsprechende Nachfragen gibt und es städtebaulich gerechtfertigt ist. Mit den Stadtwerken und Gelsenwasser solle über die Installation von Trinkwasserbrunnen gesprochen werden.
Kein flächendeckendes Tempo 30
Breiten Raum nahm die künftige Mobilität ein. Flächendeckendes Tempo 30 im gesamten Stadtgebiet mit Ausnahme der Hauptverkehrsstraßen – wie von den Grünen beantragt – soll es nach Beschluss des Umweltausschusses nicht geben, gleichwohl wurde die Stadtverwaltung beauftragt, die Einführung weiterer Tempo30-Zonen zu prüfen. Ein flächendeckende Tempobeschränkung sei aufgrund der aktuellen Rechtslage nicht möglich, so die Stadtverwaltung. Auf die nächste Sitzung verschoben wurde der Grünen-Antrag nach Öffnung der Einbahnstraßen für Radler. Hier soll dann ein Bericht darüber gegeben werden, wie weit die Straßenverkehrsbehörde mit ihren Planungen bereits ist. Die Verwaltung soll spezifisch für Velbert ein Mobilitätskonzept erarbeiten, hier soll besonders die Elektromobilität gefördert werden.
Stromerzeugung auf den Dächern
Außerdem beauftragte der Umwelt- und Planungsausschuss die Stadtverwaltung zu prüfen, ob und wo auf den Dächern öffentlicher Gebäude Anlagen zur regenerativen Stromerzeugung (Photovoltaik oder Windkraft) installiert werden können.