Bergkamen. . In Bergkamen wird es bald keine verbindliche Termine für den Kanal-TÜV auf Privatgrundstücken geben. Das will SEB-Betriebsleiter Horst Mecklenbrauck vermutlich im Februar dem Stadtrat empfehlen.
Schon ab dem kommenden Jahr sollten eigentlich die ersten Prüfungen der privaten Kanalanschlüsse im westlichen Teil von Oberaden durchgeführt werden. Die restlichen Stadtgebiete sollten in den Folgejahren folgen. So hat im Dezember 2011 der Bergkamener Stadtrat per Satzung die Fristen für die Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserkanälen beschlossen.
Das ist zwar immer noch geltendes Ortsrecht, wird aber voraussichtlich in der Februarsitzung des Stadtrats so geändert, dass es für den Kanal-TÜV keine bindenden Fristen mehr geben wird. Voraussetzung ist aber, dass der Entwurf zur Änderung des § 61b des Landesabwassergesetzes, der im Oktober von der rot-grünen Koalition in Düsseldorf vorgelegt wurde, so auch vom Landtag beschlossen wird.
„Ich werde dem Stadtrat keine Fristenregelung empfehlen“, erklärte SEB-Betriebsleiter und erster Beigeordneter Horst Mecklenbrauck gegenüber der Redaktion. Schließlich befinde sich Bergkamen nicht in einem Wasserschutzgebiet. Ähnlich hat sich inzwischen auch SPD-Fraktionsvorsitzender Gerd Kampmeyer geäußert.
Mecklenbrauck unterstrich aber, dass dies kein Freibrief für die Eigentümer privater Hausanschlüsse sei. Nach wie vor hätten sie die Verpflichtung, in begründeten Verdachtsfällen ihren Kanal prüfen zu lassen und entsprechende Sanierungsarbeiten in Auftrag zu geben.
Wenn das Wasser nicht abfließt
„Solch ein begründeter Verdachtsfall ist zum Beispiel, wenn ein Hausbesitzer merkt, im Keller fließt das Abwasser der Waschmaschine nicht richtig ab.“
Klar ist inzwischen, dass es auch für fast alle städtischen Gebäude keine termingebundene Prüfpflicht geben wird. Möglich sei es aber für den Baubetriebshof. Hier müssten aber noch die Rechtsverordnung nach Verabschiedung der Änderung des Landeswassergesetzes abgewartet werden, sagte Mecklenbrauck.