Sprockhövel. Von null auf hundert: Eine alltägliche Situation zweier Eheleute aus Sprockhövel eskalierte. Und der Gatte landete nach seiner Tat vor Gericht.

Wenn es nicht mehr stimmt zwischen den Ehepartnern und jede noch so harmlose Situation für Eskalationen sorgen kann, dann ist das schon schlimm. Wenn dann aber gemeinsame kleine Kinder Zeuge von solchen Situationen werden, ist der Schaden groß. Das war der Rahmen für eine Auseinandersetzung zweier Sprockhöveler vor dem Amtsgericht.

Nette Elternaktion als Rahmenhandlung

Der 39-jährige Ehemann hatte einen Strafbefehl kassiert – die Anklage lautete auf Körperverletzung. Beide Eheleute, er als Angeklagter, sie als Zeugin, schilderten eine Begebenheit am 11. Juni dieses Jahres. Eines der Kinder stand vor der Einschulung, und die Eltern des Kita-Abschlussjahrgangs hatten sich für den Sonntag verabredet, um gemeinsam Schulstifte zu bemalen.

Stress beim Einparken

Besagte Eheleute befanden sich zu diesem Zeitpunkt bereits in Trennung, der Vater war schon früher zum Termin erschienen und wartete an der Straße in Sprockhövel. Als die Mutter (34) mit den Kindern auf der Rückbank heranfuhr, war es mit den Parkplätzen am Straßenrand knapp, und das Einparken fiel ihr schwer. „Ich hab ihr durchs offene Fenster gesagt, sie soll es lassen, ich kann das machen“, berichtete er vor Gericht – lediglich ein Angebot, so seine Sicht.

Schläge gegen die Autoscheibe

Aber sie geriet nach seiner Aussage offensichtlich in Stress, giftete ihn an, und schon artete die Situation nach altem Muster aus. Er schwang sich wieder in sein Auto, um davonzufahren, sie kam heraus und lief zu seiner Fahrertür. „Sie schlug mit einem harten Gegenstand gegen meine Glasscheibe“, er sprang heraus: „Willst du mein Auto kaputtmachen?“, herrschte er sie an. Und – schlug sie gegen den Arm, weil sie ihm zu nah gekommen sei.

Sie bemüht sich um Deeskalation

Sie stellte die Situation völlig anders dar. Ausfallend sei allein er geworden. „Vor den Kindern versuche ich immer zu deeskalieren“, sagte sie aus. Immerhin sei er ja ihr Vater, den wolle sie vor seinem Nachwuchs nicht einfach herabwürdigen. Gegen seine Scheibe habe sie mit einem Holzpinsel geklopft, kaputt machen könne man so nichts. Denn: „Ich wollte ein paar Tage später mit den Kindern in einen Auslandsurlaub, da brauche ich eine unterschriebene Einverständniserklärung, die sie so aber nicht bekommen habe. Den Schlag gegen den linken Oberarm habe er aus lauter Aggression ausgeführt.

Warum so spät angezeigt?

Richter Johannes Kimmeskamp erwähnte, dass noch eine andere Anzeige der Ehefrau gegen ihren Mann vorliege, die sie aber seinerzeit später wieder zurückgezogen habe. Warum das? Da wurde die Frau einsilbig, es sei zu einer Zeit gewesen, als sie noch gehofft habe. Doch mittlerweile sehne sie den Vollzug der Scheidung herbei.

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Gewalt prägte den Alltag

Denn seine Gewalttätigkeit habe zuletzt den Alltag in der Ehe geprägt. Spucken, schlagen, schubsen – das wolle sie nicht mehr. Mittlerweile, wenigstens darin gab es Übereinstimmung bei ihren Aussagen, habe sich die Lage etwas beruhigt. „Der Kontakt, wenn die Kinder zwischen den Elternteilen ausgetauscht werden, wird nach Möglichkeit so gestaltet, dass wir uns gar nicht über den Weg laufen“, sagte die 34-Jährige.

Aussage der Polizistin

Für Stirnrunzeln bei Richter und Staatsanwältin sorgte dann noch der Umstand, das die geschlagene Ehefrau erst drei Tage später zur Polizei ging, um Anzeige zu erstatten. „Kommt so etwas häufig vor?“, fragte der Richter die Polizistin Im Zeugenstand. Ja, bei häuslicher Gewalt erlebe es die Polizei, dass die Opfer manchmal sogar erst Monate später vorsprechen.

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Chefin redet ihr in Gewissen

Die Ehefrau wäre aus eigenem Antrieb wahrscheinlich gar nicht zur Polizei gegangen. „Aber meine Vorgesetzte hat mich auf das Hämatom angesprochen und mit dringend empfohlen, das anzuzeigen.“ Zudem hätte eine Nachbarin die Tochter auf den blauen Fleck an der verräterischen Stelle hin befragt – auch von ihr kam dann der Appell.

Am Ende kommt die Geldstrafe

Für Richter und Staatsanwältin war die Lage klar, der Mann hat bei seiner Frau derb zugeschlagen – der Schlag sei eben nicht aus einer Abwehrsituation resultiert, da waren sie sich einig. Am Ende sah das Urteil eine Geldstrafe vor – 1200 Euro wird der Wüterich an eine karitative Aktion überweisen müssen.

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