Sprockhövel. Wegen Gefährdung des Straßenverkehrs war ein Sprockhöveler angeklagt. Er war betrunken gefahren. Aber das sei nicht der Grund für seinen Unfall.
Mit einer empfindlichen Strafe verließ ein Sprockhöveler den Gerichtssaal. Er war wegen Gefährdung des Straßenverkehrs angeklagt, nachdem er ungebremst in eine Mauer gefahren war. Doch bis zum Schluss der Verhandlung meinte er, der Alkohol sei nicht das Problem.
Am 9. Juli 2022 war hatte er gegen ein Uhr nachts einen Unfall verursacht. Er hatte vorher mit seiner Verlobten gegrillt, beide hatten Alkohol getrunken. Dann gab es einen lautstarken Streit, sie setzten sich in den Wagen, wo weiter gestritten wurde. Von der Nockenbergstraße wollte er nach rechts in die Wuppertaler Straße einbiegen, fuhr aber geradeaus und rammte eine Mauer und einen Bauzaun.
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Anwohner riefen die Polizei, die veranlasste, dass eine Blutprobe entnommen wird. Festgestellt wurde ein Alkoholwert im Blut von 0,82 Promille. Der magische Wert sei eine Promillezahl von 1,1, erklärte Johannes Kimmeskamp. „Je näher man an diesem Wert liegt, desto kritischer wird es.“
Während der Sprockhöveler behauptete, dass er durch den heftigen Streit nicht vernünftig auf den Verkehr geachtet habe, ließen die Polizisten, die zu dem Unfall befragt wurden, keinen Zweifel daran, dass der Alkoholkonsum der Auslöser für den Unfall war.
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Denn es war keinerlei Bremsspur zu finden oder irgendeine Reaktion zu erkennen, als er geradeaus über die Kreuzung bretterte, anstatt nach rechts abzubiegen, erklärten die Beamten, die den Unfall aufgenommen hatten.
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Auch eine 58-jährige Sprockhövelerin wurde als Zeugin gehört. Sie wohnt direkt neben dem Grundstück, das mit einem Bauzaun abgegrenzt ist und hörte nachts einen kräftigen „Bums“. Als sie aus dem Haus ging, sah sie den Wagen, der die Mauer beschädigt und den Bauzaun mitgenommen hatte. „Der Zaun und die Mauer waren vorher schon beschädigt, da ist mal ein Lkw gegengefahren“, sagte die Zeugin. Dass die Kreuzung ein Unfallschwerpunkt sei, konnte die Polizei aber nicht bestätigen.
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An der Bruchsteinmauer war ein Schaden von 1650 Euro entstanden. Der Staatsanwalt sah den Vorwurf der Anklage bestätigt und plädierte für ein Jahr Fahrverbot und eine Geldstrafe von 8000 Euro. Richter Kimmeskamp verurteilte den Angeklagten dann zu einer Geldstrafe von 4800 Euro und verfügte, dass vor den nächsten sechs Monaten keine Fahrerlaubnis erteilt werden darf. Den Führerschein hatte der Angeklagte schon kurz nach seinem Unfall abgegeben.