Sprockhövel. In einer Tankstelle in Sprockhövel vergisst der Senior die Geldbörse. Videobeweis: Eine Frau nimmt sie mit. Warum Heinrich Briel trotzdem verlor.

Nach so langer Zeit könnte Heinrich Briel doch wieder zur Ruhe kommen – schließlich müssen viele Menschen irgendwann mal den Verlust ihres Portemonnaies verschmerzen. Die rund 300 Euro darin und die Papiere, das ist nicht mehr sein Problem. Aber was Polizei und Justiz daraus gemacht haben, das hat den Glauben des 79-Jährigen in Recht und Gesetz tief erschüttert.

Spätabends in der Tankstelle

Die Entwicklung, die zum heutigen Unverständnis bei dem Gevelsberger geführt hat, nahm am 31. August des vergangenen Jahres spätabends ihren Anfang. „Weil am darauffolgenden Tag die Spritpreise steigen sollten, bin ich abends noch schnell nach Haßlinghausen zum Tanken gefahren“, erzählt er. Alles Routine, an die Kasse holte Briel noch eine Zeitschrift und bezahlte beides.

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Keine Chance in der Tankstelle

Mitgenommen nach draußen hat er jedoch nur die Zeitschrift, „die Geldbörse hatte ich wohl an der Kasse vergessen“, sagt Briel. Die Frau hinter ihm in der Schlange kam ihm noch entgegen, dann fragte er die Kassiererin, ob sein Portemonnaie noch da sei. Nein, war es nicht, und gesehen hatte die Frau von der Aral-Tankstelle auch nichts. Mit sehr schlechtem Gefühl fuhr Heinrich Briel nach Hause und erstattete sofort Anzeige gegen unbekannt.

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Überwachungskamera hat den Vorgang festgehalten

Später erfuhr der Rentner, dass die Chancen für eine Aufklärung nicht schlecht standen. Denn in der Tankstelle sind Überwachungskameras installiert, die sowohl den Kassenraum wie auch außen die Fahrzeuge. Nach der Anzeigenaufnahme rief eine Polizistin bei der Tankstelle an. Und sie erfuhr, dass sie die Videoaufzeichnungen gesichtet habe: Ganz deutlich sei erkennbar, dass die Kundin nach Briel die Geldbörse an sich genommen habe.

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Polizei übernimmt die Ermittlung

Besagte Frau konnte durch die Videoaufzeichnung, die ihr Kfz-Kennzeichen festgehalten hatte, identifiziert werden. Die Polizei meldete sich im Anschluss auch bei ihr telefonisch. Nach kurzer Belehrung räumt die Frau ein, dort zu besagter Zeitgetankt zu haben – aber eine fremde Geldbörse habe sie nicht gefunden. Die Polizei wollte nicht ausschließen, dass hier wirklich eine Unterschlagung stattgefunden hat, eine Strafanzeige wird aufgesetzt, Briel stellt einen Strafantrag, er nimmt sich einen Anwalt.

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Beschuldigte bestreitet Vorwürfe

Der Rechtsbeistand der Tatverdächtigen teilt Briels Anwalt mit, seine Mandantin bestreite „mit Entschiedenheit“ die gegen sie erhobenen Vorwürfe. Was die Lösung des Falls aber erheblich erschwert: Die Polizei hat es offenbar verpasst, im Zuge ihrer Ermittlungen das Videoband sichern zu lassen. Heinrich Briel berichtet, im vergangenen Oktober sei der Ermittlungsvorgang dann an die Staatsanwaltschaft Essen gegangen.

Ermittlungsverfahren eingestellt

Von dort kam dann Anfang Februar ein Bescheid an den Anwalt von Heinrich Briel, die dem Geschädigten völlig unverständlich erscheint: Das Ermittlungsverfahren wurde eingestellt mit der Begründung, die beschuldigte Frau sei bislang strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten, es könne erwartet werden, „dass die Beschuldigte durch das bisherige Verfahren hinreichend gewarnt und beeindruckt“ sei. Das Verschulden sei gering, ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung würde entsprechend nicht bestehen.

Hat jetzt jeder einen Freischuss?

„Wie kann das sein?“, fragt Heinrich Briel entrüstet. „Hat jetzt jeder einen Freischuss, bevor er oder sie für eine Tat Verantwortung übernehmen muss?“ Sein Vertrauen in Polizeiarbeit und Justiz ist erschüttert. „Was nutzt mir ein Rechtsstaat, in dem solche Urteile gefällt werden?“

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