Sprockhövel. Was soll Bauherren in Herzkamp gestattet sein? Bei einer Bürgeranhörung wurden auch der angeblich dörfliche Charakter des Ortsteils verteidigt.
Es geht quasi um das Zentrum von Herzkamp, Hier, wo die Kirche im Mittelpunkt steht, gilt bislang für alle stadtplanerischen Entscheidungen ein Bebauungsplan von 1961 mit Vorgaben, die etwa bei Dachneigungen, -aufbauten und Bebaubarkeit nicht mehr zeitgemäß sind. Um den Plan „Kirchstraße“ aufheben zu können, ist auch eine Bürgeranhörung notwendig, die zur Aussprache über die bauliche Zukunft des Ortsteils genutzt wurde.
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Furcht vor unkontrolliertem Bauen
Einige Anwesende fremdelten mit dem Ziel, den Bebauungsplan aufzuheben. „Werden dann nicht allen Vorstellungen Tür und Tor geöffnet, so bauen zu können, wie es den Leuten beliebt?“, fragte ein Mitglied der Herzkamper Bürgergemeinschaft, die sich insgesamt als Hüterin des „dörflichen Charakters Herzkamps“, versteht, wie Gerlinde Honke-Feuerstack betonte.
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Nicht alles ist erlaubt
Susanne Görner von der Stadt Sprockhövel verneinte dies. Ein Bebauungsplan sei deswegen nicht mehr notwendig, weil es nichts mehr zu gestalten gebe, „es gibt hier keine Flächen mehr“, so die Planerin. Trotzdem gelten auch ohne den „B-Plan“ Vorgaben durch den Flächennutzungsplan, der eben keine etwa Sechsgeschossigkeit oder andere Extreme erlaube. Auch wenn es am Donnerstagabend nicht thematisiert wurde: Die Vorbehalte von Teilen der Bürgergemeinschaft gegenüber Plänen für ein modernes Gemeindehaus sind groß, ein „Niedergang der Baukultur“ wird befürchtet.
Planung für Gemeindehausneubau zurückgeworfen
Pfarrer Ortwin Pfläging ist Verfechter des Gemeindehausneubaus, er sieht die Aufhebung des Bebauungsplans differenziert: „Einerseits bringt sie rechtliche Klarheit, aber unsere Planungen werden zeitlich weit zurückgeworfen.“ Nun müssten alle Anträge neu gestellt und Behörden beteiligt werden, das könne bis Sommer 2023 dauern.
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