Sprockhövel/Arnsberg. Thomas Lange aus Sprockhövel darf im Steinbruch keinen Eventpark betreiben. Das untersagte jetzt das Verwaltungsgericht. Hier die Gründe.

Der Steinbruch Weuste darf vorläufig nicht weiter als Eventpark genutzt werden. Dies hat die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Arnsberg in ihrer am Mittwoch ergangenen Entscheidung beschlossen. In dem im Sprockhöveler Ortsteil Weuste gelegenen Steinbruch wird seit mehreren Jahren Gestein abgebaut. Seit einigen Wochen werden auf dem westlich neben dem Steinbruch gelegenen Bereich des Betriebsgeländes zudem Baggerkurse mit der Möglichkeit des Erwerbs eines Zertifikates „Baggerführerschein“ angeboten und in einem Online-Shop Souvenirs verkauft.

Werbung für Geburtstage und Firmenfeiern

Für die Durchführung der Baggerkurse und den Führerschein- und Souvenirverkauf liegt eine gewerberechtliche Anmeldung vor. Auf dem Betriebsgelände wurden zudem ein Gebäude für eine Außenküche und ein 54 Quadratmeter großes Eventzelt errichtet. Im Internet wird der Eventpark Sprockhövel auch als Veranstaltungsort für Geburtstags-, Firmen- oder Weihnachtsfeiern beworben.

+++ Sie wollen keine Nachrichten aus Sprockhövel verpassen? Dann können Sie hier unseren Newsletter abonnieren. Jeden Abend schicken wir Ihnen die Nachrichten aus der Stadt per Mail zu. +++

Stadt untersagte die Baggerkurse

Nach einem Ortstermins untersagte die Stadt Sprockhövel Mitte September Baggerkurse und den Verkauf von Baggerführerscheinen und Souvenirs und führte aus, diese Aktivitäten stellten eine Nutzungsänderung dar, für die eine Baugenehmigung beantragt werden müsse. Betreiber Thomas Lange vertritt die Auffassung, die hier tätig gewordene Bauaufsicht der Stadt Sprockhövel sei nicht zuständig.

>>> Folgen Sie unserer Redaktion auf Facebook – hier finden Sie uns

Gericht: Betrieb ohne Genehmigung

Das sieht die Kammer anders. Sie führt in ihrer Entscheidung aus, der Inhaber des Eventparks nutze die Betriebsfläche westlich des Steinbruchs ohne die hierfür erforderliche Genehmigung. Dieser habe auf dem nordwestlichen Teil des Betriebsgeländes mit dem Gebäude für die Außenküche und Zelt, das offenbar auf Dauer aufgestellt sei, bereits bauliche Anlagen für den Eventpark errichtet, ohne im Besitz der hierfür erforderlichen Baugenehmigung zu sein. Auch die geplanten drei Pkw-Stellplätze bedürften der Genehmigung. Gegen das Urteil kann vor dem Oberverwaltungsgericht Berufung eingelegt werden.

>>> Mehr Nachrichten aus Hattingen und Sprockhövel