Sprockhövel. Steinbruchbetreiber Thomas Lange aus Sprockhövel bietet Bagger-Events an – „illegal“ sagen Nachbarn und Stadt. Nun muss ein Gericht entscheiden.
Baggerfahrten für Jedermann kann man im Eventpark Steinbruch Weuste in Haßlinghausen erleben. Ein Anwohner will es nicht mehr hinnehmen, dass dort mittlerweile seit einem Jahr Veranstaltungen mit Baggern und Radladern für Privatpersonen angeboten werden. Auch die Stadt hält die Veranstaltungen für illegal.
„Für echte Männer und Frauen“
Tarife für den Baggerspaß
Wer in den Genuss einer Stunde Baggerfahren kommen möchte, muss dafür im Steinbruch von Thomas Lange rund 150 Euro bezahlen. Für Kinder gibt es deutlich verbilligte Tarife.
Besagter Nachbar, der die Stadtverwaltung regelmäßig mit Fotomaterial versorgt, gibt auch zu bedenken, dass dieses Freizeitvergnügen mit erheblichen Belastungen der Umwelt einhergeht. Daran könnte die Stadt Sprockhövel, die eine Klimaschutzmanagerin auf der Gehaltsliste führt, kein Interesse haben.
Wer im Internet den Steinbruch Weuste sucht, wird schnell außer den Produkten aus Ruhrsandstein auch Dienstleistungen aufrufen können, die unter dem Begriff „Eventpark“ eher die Emotionen „von echten Männern und echten Frauen“ ansprechen sollen. Offenbar trifft die Werbung auf ein Bedürfnis, das „große Jungs und große Mädchen“ gerne mal ausleben möchten. Ein Nachbar, der seinen Namen nicht in der Zeitung lesen möchte, berichtet von zahlreichen Personen aus umliegenden Städten, die sich allein oder in kleinen Gruppen auf dem Betriebsgelände Weuste 11 einfinden, um Einweisungen bekommen, wie etwa der „brüllende Sechszylinder“ – so die Werbung – eines Riesenradladers Komatsu WA 320 mit 16 Tonnen Eigengewicht und 172 Pferdestärken zu bändigen ist. Auch Bagger-Wettkämpfe werden angeboten und auch Kinder dürfen hier Bagger fahren.
Fotos für die Stadtverwaltung
„15 dieser Events habe ich beobachtet, einige Fotos gemacht und an die Stadtverwaltung weitergeschickt“, berichtet besagter Nachbar. „Geht das überhaupt? Hier sollen doch Steine gebrochen werden und nicht lärmendes und abgasintensives Baggerfahren angeboten werden!“ Außerdem habe er im Rathaus angefragt, ob solche Bagger-Partys an Feiertagen nicht auch gegen geltendes Recht verstießen.
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Keine Genehmigung durch die Stadt
Der Nachbar gibt an, von der Verwaltung die Auskunft bekommen zu haben, dass die Stadt Thomas Lange gegenüber eine Nutzungsunterlassung ausgesprochen habe. Der Betrieb von gewerblichen Baggerfahrten für Privatleute sei nicht genehmigt, bestätigt die Stadtverwaltung auch der WAZ gegenüber. Offenbar hat Lange dieses Verbot nicht akzeptiert, eine Anfrage beim Verwaltungsgericht Arnsberg ergab, dass der Steinbruchbetreiber in dieser Woche gegen zwei Ordnungsverfügungen der Stadt Klage eingereicht hat.
Betreiber gibt sich verständnislos
Thomas Lange ist sich überhaupt keiner Schuld bewusst und bringt auch kein Verständnis für die Querelen mit seinen Nachbarn auf. „Der Begriff Eventpark führt vielleicht bei der Einordnung in die falsche Richtung“, räumt er im Gespräch ein. Er wolle vielmehr einen Beitrag dazu leisten, dass mehr Menschen in die Lage versetzt werden, in Notfällen schweres Gerät wie Bagger bewegen zu können.
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Baggereinsätze 2021 im Ahrtal
„Ich war 2021 beim Hochwasser im Ahrtal mit meinem gesamten Fuhrpark, um den Menschen zu helfen“, erzählt Lange. Schutt beiseiteräumen, Straßen freischieben – da habe er viel Gutes leisten können. „Aber auch Baggerführer müssen mal pausieren, und da haben wir junge Einheimische nach einer Einweisung in die Handhabung schnell zu verlässlichen Helfern anlernen können.“
Ausbildung von Baggerführern
Das habe bei ihm die Idee reifen lassen, interessierte Privatleute auf seinem Betriebsgelände zu schulen. „Natürlich soll dabei auch der Spaß nicht zu kurz kommen“, gibt Lange zu, daher die eindeutige Werbung im Netz. Auf die schriftlich dokumentierte Einweisung komme es auch in versicherungstechnischer Hinsicht an, einen Führerschein wie etwa bei Gabelstaplern benötige man zum Baggerfahren nicht, so lange sich das „Training“ ausschließlich auf seinem Betriebsgelände abspiele.
Warten auf Konzessionen
Konzessionen habe er bei der Stadt für den Betrieb eines Partyzeltes und die Nutzung einer Küche beantragt, „wenn hier mal zur Baggerfahrt Vaters Geburtstag gefeiert werden soll“, sagt Lange. Nun bleibt der Richterspruch aus Arnsberg abzuwarten, wie es im Steinbruch künftig weitergeht.
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