Sprockhövel. Ein 40-Jähriger soll einen Fahrer auf der A43 bei Sprockhövel bedrängt und beim Überholen gerammt haben. Trotz offener Fragen wird er verurteilt.

Mehrfach forderte der Verteidiger des Angeklagten, das Verfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs einzustellen. Schon im Vorfeld des Gerichtsverfahrens hatte er diesen Vorschlag der Staatsanwaltschaft unterbreitet. Die aber hatte das Ersuchen abgelehnt.

So war es ebenfalls in der Verhandlung vorm Hattinger Amtsgericht. Verurteilt wurde der 40-jährige Angeklagte zu einem Monat Fahrverbot und 350 Euro Strafe.

Wie der Geschädigte und Zeuge schilderte, waren beide auf der Autobahn Richtung Sprockhövel unterwegs, als ihn der Angeklagte mehrfach mit der Lichthupe drängte, Platz zu machen und nach rechts auf die Fahrbahn auszuweichen. „Das habe ich dann gemacht, aber bei so hohen Geschwindigkeiten kann man natürlich nicht stark nach rechts rüberziehen“, erklärte der Geschädigte.

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Er sei noch nicht ganz mit dem ganzen Wagen auf der rechten Spur gewesen, da habe es auch schon geknallt. „Er hat gar nicht abgewartet, bis ich komplett auf der Fahrspur war.“ Er habe danach unter Schock gestanden, erzählte er.

Immer wieder hakte der Anwalt nach: Warum ist hier eigentlich kein Gutachten angefertigt worden? Und wie erklären Sie sich, dass die ganze linke Seite des Wagens beschädigt worden ist? Außerdem habe der Geschädigte bei der Polizei den Unfallhergang anders geschildert, als hier vor Gericht.

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Ein 46-jähriger Polizist, der ebenfalls als Zeuge gehört wurde, erklärte, der Geschädigte habe eine hanebüchene Geschichte erzählt. Man habe ihn auf die Einnahme von Betäubungsmitteln hin getestet, da sei aber nichts festgestellt worden.

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„Hier in dem Verfahren ist eigentlich nur eins klar: Dass es einen Unfall gab“, betont der Anwalt. Wer aber den Verkehrsunfall verursacht habe, dass wisse man nicht. Das sahen allerdings sowohl die Staatsanwaltschaft als auch Richterin Helena Wendland anders.

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Die Staatsanwältin war mit der Einstellung des Verfahren überhaupt nicht einverstanden und verlangte eine Geldstrafe. Richterin Wendland verurteilte den Angeklagten wegen Nötigung und Gefährdung des Straßenverkehrs zu einer Geldstrafe von 350 Euro und verhängte ein Fahrverbot von einem Monat.