Sprockhövel. Alltag auf der Autobahn bei Sprockhövel: Vor Gericht wurde ein 32-jähriger Familienvater zu Geldstrafe und Fahrverbot verurteilt wegen Nötigung.

Rücksichtlose Autofahrer beiderlei Geschlechts, Drängler und Provokateure kommen aus der Mitte der Gesellschaft. Das war jetzt wieder im Amtsgericht in Hattingen zu erfahren, wo ein vermeintlich braver Familienvater wegen Nötigung auf der Autobahn zu Fahrverbot und Geldstrafe verurteilt wurde.

Alltag auf der Autobahn

Die Fälle, wo PS, Hubraum und das nötige Maß an Unverschämtheit als „Recht des Stärkeren“ missbraucht werden, nehmen auf deutschen Autobahnen zu. So auch geschehen genau vor einem Jahr auf der A43, wo auf Höhe der Anschlussstelle Sprockhövel (daher der Gerichtsort Hattingen) ein 45-jähriger Mann auf dem Weg zu einem wichtigen Geschäftstermin in Fahrtrichtung Münster sein blaues Wunder erlebte.

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Angst vor einer drohenden Kollision

„Plötzlich war da das Auto hinter mehr, dass schnell so nah herankam, dass ich sein Nummernschild nicht mehr erkennen konnte“, berichtete der Zeuge. Die Geschwindigkeit war auf 80 km/h begrenzt, und mit Abstand weniger Zentimeter zueinander zogen die beiden Fahrzeuge über längere Strecke weiter. „Das war mir sehr unangenehm, denn es konnte jederzeit zu einer Kollision kommen“, so die Schilderung des Zeugen.

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Drängeln und ausbremsen

So hob er gut sichtbar schüttelnd den Zeigefinger, um dem Drängler zu bedeuten, Abstand zu halten. Doch der zog an seinem Opfer vorbei, setzte sich vor ihn und bremste ihn einige Male sehr gefährlich aus. Diese Aktion wiederholte sich, bis der Zeuge, um Schlimmstes zu verhüten, auf den Randstreifen auswich und bei langsamer Fahrt die Polizei verständigte.

Kamera hält den Ablauf fest

Was der 32-jährige Verursacher nicht wissen konnte: Der Zeuge hatte eine an seinem Fahrzeug installierte Kamera laufen lassen, und so konnten sich Richterin, Staatsanwältin, Verteidigerin und Angeklagter im Gerichtssaal gemeinsam den Ablauf der Straftat auf der Autobahn anschauen. Zwar entschuldigte sich der Täter überzeugend bei seinem Opfer, versuchte aber auch, das drohende Fahrverbot mit rührender Familienerzählung abzuwenden. Richterin Dr. Helena Wendland ließ sich davon wenig beeindrucken und verhängte ein zweimonatiges Fahrverbot und 2250 Euro Geldstrafe.

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