Sprockhövel/Witten. Auf der A43 hat ein Busfahrer im Privatwagen den Verkehr gefährdet und einen Fahrer genötigt. Warum er die Fahrerlaubnis dennoch behalten darf.

Wegen Nötigung in Tateinheit mit Gefährdung des Straßenverkehrs musste sich ein Busfahrer vor Gericht verantworten. Bis zum Schluss bestritt der Mittfünfziger die Tat mit seinem privaten PKW. Das Gericht verhängt eine Geldstrafe.

Die Tat auf der A43 in Fahrtrichtung Münster zwischen den Abfahrten Sprockhövel und Hattingen/Witten-Herbede liegt einige Monate zurück, dennoch erinnert sich die Zeugin minutiös, denn „es war das Krasseste, was ich bisher im Straßenverkehr erlebt habe“, sagt die Frau, die beruflich viel im Auto unterwegs ist und bei der Tat hinter dem Angeklagten hergefahren war. Auf der linken Spur.

Auf der A43 zwischen Sprockhövel und Witten gefährdet ein Fahrer den Verkehr

Rechts sei ein kleiner PKW hinter einem LKW hergefahren. Dessen Fahrer sei dann plötzlich und knapp vor dem Wagen des Beschuldigten zum Überholen des LKW auf die rechte Spur gewechselt.

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Aber mitnichten – wie es der Busfahrer schildert – hätten die links Fahrenden eine „Gefahrenbremsung“ machen müssen. Der Angeklagte berichtet dagegen von einem Ausweichmanöver, bei dem er der Leitplanke gefährlich nahe gekommen sei.

Zeugin sagt vor Gericht, der Angeklagte hätte Autos zum starken Bremsen gezwungen

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Das hat die Zeugin nicht beobachtet. Dafür aber, wie der Beschuldigte nach dem Überholvorgang den schon wieder auf der rechten Spur fahrenden PKW Stück für Stück für Stück auf den Standstreifen abdrängte, sich dann vor das Auto setzte und so „stark auf etwa 50 km/h abgebremste“, dass der LKW die Warnblinkanlage einschaltete, sich sogar ein kleiner Stau bildete. „Ich konnte das beobachten, weil ich inzwischen auch rechts fuhr und in den Rückspiegel blickte, um zu sehen, ob der Fahrer des abgedrängten PKW heil aus der Situation rauskommt“, sagt die Zeugin.

Sie sei langsam gefahren in der Erwartung, dass der Drängler bald wieder Gas geben und sie überholen würde, sie sich dann sein Kennzeichen merken könnte. So sei es dann auch gekommen. Am nächsten Rastplatz sei sie abgefahren, um bei der Polizei anzurufen.

Beschuldigter hätte eigentlich die Zeugin auf einem Rastplatz treffen müssen

Da hätte sie eigentlich den Beschuldigten treffen müssen, denn der will dort auch abgefahren sein, um seine Frau anzurufen und von seinem Schock zu berichten. „Nach der Vollbremsung, weil der PKW so knapp vor mir auf die linke Spur fuhr, flog alles vom Beifahrersitz in den Fußraum. Das musste ich auch alles aufheben.“

Er habe niemanden zur Seite gedrängt, das Tempo nur leicht und ohne Bremsen-Einsatz reduziert. Und betont mehrfach: „So zu fahren, wie das hier beschrieben wird, ist gar nicht mein Charakter. Ich fahre immer defensiv und vorausschauend, habe seit 36 Jahren den Führerschein. Nie hatte ich eine Eintragung.“ Gut 100.000 Kilometer fahre er jährlich.

Der genötigte Fahrer selbst erstattete keine Anzeige gegen den Busfahrer

Der Beschuldigte merkt an, dass der angeblich von ihm genötigte Fahrer selbst gar nicht Anzeige erstattet habe, der LKW-Fahrer, der angeblich vollbremsen musste, auch nicht. Richter Christian Amann sieht die nicht direkte Beteiligung der Zeugin an den Ereignissen aber eher als Pluspunkt für die Zeugin, findet sie glaubwürdig, zudem sie sehr genaue und präzise Angaben vor Gericht macht. „Warum sollte sie sich das Ausdenken?“

Das Gesetz sieht in so einem Fall den Entzug der Fahrerlaubnis vor. Ausnahmefälle sind aber möglich. „Sie dürfen die Fahrerlaubnis behalten. Wir wollen ihnen nicht die Existenz zerstören. Und Sie sind vorher nie aufgefallen“, so Amann.