Sprockhövel. . Als das Display bei der Kundin bald seinen Dienst versagte, landete die 43-jährige Frau aus Sprockhövel vor dem Amtsrichter.

Ein Vorgang, wie er täglich tausendfach stattfindet, mündete am Freitag in einem Verfahren vor dem Amtsgericht, das ohne Schuldspruch endete. Eine 43-jährige Sprockhövelerin hatte im vergangenen Sommer ihr Handy bei Ebay angeboten und schon bald Besuch einer Interessentin aus Dortmund bekommen. Das ein Jahr alte Mobiltelefon schien tadellos in Aussehen und Funktion, für 350 Euro wechselte es die Besitzerin.

Plötzlich spielt Tastatur verrückt

Doch bereits zwei Wochen später meldete sich die Kundin, sie war außer sich. „Ich hatte es mit in den Urlaub nehmen wollen, doch schon vorher spielte das Display plötzlich verrückt und die Tastatur funktionierte nicht mehr“, so die 26-jährige Dortmunderin. Die Sprockhövelerin wollte die Verantwortung für den Schaden nicht übernehmen, „wer weiß, was die in der Zwischenzeit mit dem Handy angestellt hat“. Doch per Post bekam sie bald eine Strafanzeige, und sie nahm sich sofort einen Anwalt.

Strafanzeige für Verkäuferin

Die Geschädigte war mit dem Mobiltelefon zu einem autorisierten Händler gegangen, der als Ursache ein nachträglich eingebautes, nicht originales Ersatzdisplay diagnostizierte. So lautete die Anklage der Staatsanwaltschaft für die zweifachen Mutter auf Betrug. Die Sprockhövelerin äußerte sich vor Richter Christian Amann verärgert. Jahr für Jahr bekomme sie auf Grundlage ihres Handyvertrages ein neues Gerät. „Außerdem habe ich eine Handyversicherung mit einer Selbstkostenübernahme von 35 Euro, da werde ich doch nicht ein defektes Handy irgendwo mit billigeren Ersatzteilen ausstatten lassen, wenn ich es problemlos in den Originalzustand versetzen lassen kann.“ Richter und Staatsanwalt ließen sich die Versicherungspolice zeigen, die zwei Jahre vor dem Vorfall abgeschlossen wurde. Ein Motiv für eine Billigreparatur war nicht zu sehen.

Reparaturpreis wird geteilt

Die Geschädigte hat das in Sprockhövel erworbene Mobiltelefon ordnungsgemäß reparieren lassen und dafür 190 Euro bezahlt. Immerhin, da schienen beide Parteien einig zu sein, war das Ebay-Geschäft in diesem Fall eine frustrierende Erfahrung. Da beide Frauen mit ihren Aussagen glaubhaft wirkten und weitere Ermittlungen unverhältnismäßig schienen, erwog Richter Amann, das Verfahren einzustellen und die entstanden Reparaturkosten zu teilen. Nach kurzer Absprache mit ihrem Anwalt stimmte die Angeklagte zu und wird 100 Euro an die Geschädigte überweisen.