Sprockhövel. . Als Betreuerin ihrer demenzkranken Großmutter war eine 50-Jährige offenbar überfordert. Das Gericht verhängte ein Geldstrafe – auf Bewährung.
Untreue warf die Staatsanwaltschaft einer 50-jährigen Frau vor. Ausgerechnet ihre pflegebedürftige demenzkranke Großmutter, für die sie als Betreuerin eingesetzt war, soll sie um Geld gebracht haben. Sogar von gut 15.000 Euro war in der Anklage die Rede.
Die Beweisaufnahme vor Gericht gestaltete sich am Montag nicht einfach. Nur zögerlich gab die Angeklagte Auskunft über den Verbleib des Geldes vom Konto ihrer Oma. Erklärungen kamen nur auf vehementes Nachhaken der Prozessbeteiligten. Dann räumte die Frau ein: „Das ist mir schlichtweg alles über den Kopf gewachsen.“
Demenzkranke räumt Konto leer
Seit mehr als fünf Jahren hatte sich die Enkelin um die inzwischen über 90-jährige Großmutter gekümmert. Dann wurde deren Zustand „sehr schlimm“. „Sie hat regelmäßig ihr Konto leergeräumt. Tausende Euro sind verschwunden und wir wussten nicht, wo sie sie hatte“, schildert die Angeklagte. Auch die demenzkranke Oma sei bei der Klärung keine Hilfe gewesen. „Wir mussten sie deshalb finanziell mitversorgen. Dadurch sind wir auch in finanzielle Not geraten“, so die Enkelin.
Zum Schluss blieb nur die Unterbringung der alten Frau im Heim. Damit begann für die Angeklagte, die als Betreuerin für ihre Großmutter eingesetzt war, das Durcheinander. Denn obwohl die Oma durchaus üppige Rentenzahlungen erhielt, reichte das Geld nicht, um den Heimplatz zu zahlen.
Ungeklärte Abbuchungen vom Konto
Die Anklage warf der 50-Jährigen vor, regelmäßig Geld vom Konto der Oma für eigene Zwecke genutzt zu haben. So blieben Abbuchungen verschiedenster Supermärkte ungeklärt, zudem Bargeld-Abhebungen. Die Begründung, sie habe Kleidung und Kosmetikartikel für die Seniorin gekauft, ließ Richter Johannes Kimmeskamp nur zum Teil gelten. „Eine Oma im Heim braucht doch nicht für 400 Euro Klamotten“, konfrontierte er die Angeklagte.
Auch Daueraufträge der Oma an die Urenkel und die Angeklagte selbst ließ diese zunächst weiterlaufen, ebenso wie die Zahlung der Pacht für den eigenen Garten. Zum Teil habe sie so auch Schulden beglichen, die die Großmutter bei ihr hatte, gab die Angeklagte zu.
Fixkosten weiter abgebucht
Weil außerdem weiter Fixkosten für Miete, Strom, Telefon und einen Kredit der Oma abgebucht worden, liefen beim Seniorenheim schnell Außenstände von mehr als 8000 Euro auf – so viel, dass sogar der Verlust des Heimplatzes drohte. „Ich wollte ja auch nicht, dass andere Schulden bleiben“, begründete die Angeklagte. Dass zuerst das Heim bezahlt werden müsse, habe ihr nie jemand gesagt. „Ja sicher haben wir Fehler gemacht“, gibt die Frau zu.
Nach einer mühseligen Klärung verschiedener Zahlungen ging das Gericht von einem deutlich geringeren Schaden aus als zunächst angenommen. Weil aber dennoch mehrere Hundert bis Tausend Euro fehlten, sah Kimmeskamp den Vorwurf der Untreue bestätigt. Er entschied sich, die Angeklagte zu verwarnen und eine Geldstrafe von 900 Euro unter Vorbehalt zu verhängen. Die muss sie nur zahlen, wenn sie sich in zwei Jahren Bewährungszeit etwas zuschulden kommen lässt – quasi eine Geldstrafe auf Bewährung.
Die Großmutter wird inzwischen übrigens von einem neuen Betreuer vertreten.
>>> Über eine Verwarnung mit Strafvorbehalt
Artikel 59 des Strafgesetzbuchs regelt die Verwarnung mit Strafvorbehalt. Die ist grundsätzlich ein Schuldspruch. Jedoch kann die Zahlung einer Geldstrafe bis zu einer bestimmen Höhe ausgesetzt werden.
Die Voraussetzungen zur Aussetzung der Strafe: Es ist zu erwarten, dass der Täter künftig keine Straftaten mehr begehen wird. Es liegen besondere Umstände vor, die eine Strafe entbehrlich machen.