Oberhausen. Amtsgericht Oberhausen: Obwohl der Täter, ein Rumäne, eindeutig überführt wurde, leugnete dieser die schwere Körperverletzung und den Raub von 1800 Euro. Er habe den Mann, sein Opfer, angeblich noch nie gesehen. Zeugenaussagen führten jedoch zum eindeutigen Urteil: Zweieinhalb Jahre ohne Bewährung
Deutliche Worte fielen am gestrigen Donnerstag im Amtsgericht beim Urteil gegen einen Rumänen, der wegen Raubes mit schwerer Körperverletzung angeklagt war: „Die Bürger dieses Landes haben Anspruch darauf, über die Straße gehen zu können, ohne von zutiefst dissozialen Leuten wie Ihnen überfallen zu werden“, stellte Richter und Vorsitzender des Schöffengerichts Peter Dück unmissverständlich klar.
Zweieinhalb Jahre ohne Bewährung muss der Überführte nun absitzen, der nicht nur 1800 Euro von seinem Opfer stahl, sondern diesem mit Tritten schmerzhafte Rippenbrüche zufügte. „Sie kommen in den Knast“, betonte Dück, dass aufgrund der Schwere der Tat und der mangelnden Einsicht des Beschuldigten keine Bewährung drin war.
Eindeutige Zeugenaussagen
Denn bis zuletzt behauptete dieser, die Tat nicht begangen zu haben. Auch sein Opfer wollte er „nie zuvor gesehen“ haben. Doch die Aussagen des Geschädigten und eines Zeugen waren eindeutig: In einer Oberhausener Kneipe hatten der Täter und ein Komplize ihr Opfer ausfindig gemacht, das beim Bezahlen unvorsichtig offen mit seinem Geld umging. 1800 Euro hatte der Mann dabei, um am nächsten Tag davon eine Couch zu kaufen.
Kurz nachdem der Mann die Kneipe verließ, um den Bus zu nehmen, gingen sie ihm nach, berichtete ein Zeuge. Am Bahnhof Sterkrade stiegen sie mit aus und fragten nach dem Weg, um ihn dann hinterrücks zu überfallen. „Sie haben mir das Geld aus der Hosentasche gerissen“, sichtlich geschockt, nervös zitternd berichtete das Opfer: „Ich habe heute noch davon Albträume.“
Anscheinend war sich der Täter sicher, damit durchzukommen, denn Tage darauf ließ er sich wieder in derselben Kneipe blicken. Dort aber nahm ihn die Polizei in Empfang. Sein Komplize wird noch gesucht. „Das Opfer leidet, weil Sie Geld haben wollten: Dafür haben Sie zu haften“, kommentierte Dück. Zweieinhalb Jahre – das Höchstmaß bei einer solchen Ersttat – waren dem erschütterten Opfer allerdings noch „zu wenig. Ich habe Angst, dass sich der Mann rächt“.