Oberhausen. Firmen und Vereine sollten bis 1. August ihr Zahlungssystem verändern. Sonst drohen Liquiditätsengpässe. Privatkunden sollten auf IBAN und BIC achten. Die ist wichtig für Überweisungen.

Seit dem 1. Februar gilt europaweit das bargeldlose Zahlungssystem Sepa. Ein großer Teil der Firmen- und Geschäftskunden sowie der Vereinskunden der Stadtsparkasse hat ihr Systeme bereits darauf eingestellt. Für alle anderen gibt es aber eine gute Nachricht: Die EU hat die Frist bis zum 1. August verlängert, Sanktionen erfolgen nicht, wenn Lastschriften und Überweisungen noch nicht umgestellt sind.

Mögliche Konsequenzen reichen von einem buchhalterischen Durcheinander bis zu ausgeprägten Liquiditätsengpässen. Die sechsmonatige Kulanzfrist sollte daher genutzt werden, auf Sepa umzustellen, rät Sparkassensprecherin Janine Verbeeten.

Gläubiger-ID beantragen

Was ist also zu tun: Firmen- und Geschäftskunden sowie Vereine – sie arbeiten häufig mit Lastschriften – müssen bei der Bundesbank eine so genannte Gläubiger-ID beantragen und mit ihrem Geldinstitut einen Inkasso-Vertrag abschließen. Dieser einmalige Mehraufwand betrifft insbesondere Vereine, wo meist ehrenamtliche Kassierer aktiv sind.

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Auch für Privatkunden wurde die Umstellung auf den europaweit einheitlichen Zahlungsverkehr in den letzten Monaten deutlich: Immer häufiger erhielten sie Post von den Unternehmen und Vereinen, die bereits auf Sepa umgestellt hatten. In den Anschreiben wurden sie darauf hingewiesen, unter welcher Gläubiger-Identifikationsnummer und Mandatsreferenz der Lastschrifteinzug künftig erfolgen werde und wie die IBAN lautet, die das jeweilige Unternehmen erfasst hat. Oftmals mit dem Zusatz „Sie müssen nicht tätig werden“. Alte Lastschrift-Aufträge behalten ihre Gültigkeit. Einzugsermächtigung für Miete, Zeitungsabonnement oder Versicherung müssen Sie nicht ändern.

Unstimmigkeiten und unnötige Korrekturen vermeiden

„Privatkunden sollten sich dennoch über ihre 22-stellige IBAN und BIC informieren, um diese dann mit den in den Schreiben angegebenen Daten zu vergleichen“, rät Verbeeten. So vermeide man Unstimmigkeiten und unnötige Korrekturen. Kunden der Stadtsparkasse Oberhausen finden ihre IBAN und BIC auf ihren Sparkassen-Karten sowie auf jedem Girokontoauszug.

IBAN und BIC sind anzugeben, wenn es darum geht, Überweisungen auf ein Giro-Konto zu tätigen. Dies gilt auch für Privatkunden.