Oberhausen.. Der „Bischöfliche Stuhl“ des Ruhrbistums enthält 2,2 Millionen Euro. Der Ertrag kommt der Personalförderung zugute.
Der Bauskandal im Bistum Limburg bringt auch andere Bistümer in Erklärungszwänge. Wie steht es im Ruhrbistum um den „Bischöflichen Stuhl“, jenem exklusiven Finanztopf, aus dem sich der Bischof von Limburg so reichlich bediente? Am Burgplatz in Essen hat man nicht nur ein reines Gewissen, das Sondervermögen unter alleiniger Verfügung des Bischofs ist auch weit weniger üppig.
„Es gibt derzeit lediglich Vermögenswerte in Höhe von rund 2,2 Millionen Euro, der Bischof könnte jedoch allenfalls über knapp zehn Prozent dieser Summe frei verfügen“, erläutert Thomas Rünker von der Bistums-Pressestelle. 2,05 Millionen Euro davon stammten aus zwei Erbschaften, die Erträge dürften – ähnlich einer Stiftung – nur zweckgebunden ausgegeben werden, und zwar zur Förderung der Ausbildung des kirchlichen Personals. Verwaltet und überwacht würde der Bischöfliche Stuhl durch das Finanzdezernat des Bistums und zwei Kuratorien.
Vergleichsweise wenig Reichtümer
Die vergleichsweise geringe Summe überrascht nicht, gilt doch die Faustregel: Je älter ein Bistum, umso reicher. Und das Bistum Essen hatte seit seiner Gründung 1958 noch nicht sehr viel Gelegenheit, Reichtümer anzuhäufen. Wegen der aktuellen Debatte habe sich Ruhrbischof Franz-Josef Overbeck dennoch entschlossen, ab sofort nicht mehr allein den Haushalt des Bistums prüfen zu lassen – durch eine externe Wirtschaftsprüfungsgesellschaft – und zu veröffentlichen, sondern auch das Vermögen des Bischöflichen Stuhls. Das Finanzdezernat habe eine entsprechende Anweisung erhalten.
So luxuriös ist der Bischofssitz
Der Bischöfliche Stuhl ist – neben dem Bistum selbst und dem Hohen Domkapitel – eine eigenständige Körperschaft des Öffentlichen Rechts. Sein Vermögen wird vom jeweiligen Bischof oder in seinem Auftrag durch den Generalvikar verwaltet. Nach dem in der Weimarer Reichsverfassung verankerten kirchlichen Selbstbestimmungsrecht sind die Bischöfe der Öffentlichkeit über dieses Vermögen keine Rechenschaft schuldig.
„Beim Umgang mit kirchlichen Finanzen ist größtmögliche Transparenz erforderlich“
Das Kirchenrecht schreibt aber vor, dass ein Verwalter jeglichen kirchlichen Vermögens sein Amt in der Sorgfalt eines guten Hausvaters zu erfüllen hat. „Beim Umgang mit kirchlichen Finanzen ist größtmögliche Transparenz erforderlich“, sagt Overbeck. Wer will, mag das als indirekte Kritik an seinem Limburger Amtskollegen lesen.
Die Bilanz des Bistums Essen weist für 2012 einen Umfang von 264,6 Millionen Euro aus – bei Erträgen von 260,4 Mio Euro und Aufwendungen von 246,0 Mio.