Oberhausen. Nachdem ein potenzieller Kunde ihn nicht für Sex bezahlen wollte, wurde der Angeklagte gewalttätig und raubte das Opfer aus. Der Täter ist der Polizei nicht unbekannt. Er hat bereits zahlreiche Vorstrafen wegen Diebstahl und Körperverletzung und war per Haftbefehl gesucht worden.

Was muss das für ein Leben sein, in dem allein eine Haftanstalt noch so etwas wie einen Ankerpunkt darstellt. Der Angeklagte, der sich am Dienstag vor dem Schöffengericht verantwortet, wirkt haltlos hineingeworfen in die Gesellschaft, in der er immer wieder stiehlt oder gewalttätig wird. Zuletzt hat er einen Mann verprügelt und ausgeraubt, der für Sex mit ihm nicht zahlen wollte.

Mit leiser Stimme bestätigt der Angeklagte die Feststellung des Vorsitzenden Richters Peter Dück. Ja, er stammt aus den palästinensischen Gebieten. Und ja, er hat formal keine Staatsangehörigkeit. Nein, er ist nirgendwo gemeldet. Was für sich schon wieder eine Straftat darstellt, wie Dück ihm klar macht. Und ja, da sind all die Vorstrafen wegen Diebstahls oder Körperverletzung. Gerade eben sitzt der Mann in Untersuchungs-Haft, weil er untergetaucht war und per Haftbefehl gesucht wurde. In der Untersuchungshaft verbüßt er nun gleichzeitig eine neunmonatige Freiheitsstrafe wegen eines anderen Vergehens. „Einen Rabatt“, nennt Dück das, den unser Rechtssystem denen gewährt, die viel anstellen. Aber jetzt kommt auch das dazu.

Alkohol war im Spiel

Im Mai des vergangenen Jahres begegnete der Angeklagte dem späteren Opfer um 6.45 Uhr in einem Linienbus. Der Angeklagte offerierte dem anderen Fahrgast Sex gegen Geld. Beide stiegen an der Haltestelle Olgapark aus, gingen in den Park. Als dann der potenzielle Kunde nicht zahlen will, wird der Angeklagte gewalttätig. Er raubt dem Mann schließlich Portemonnaie und Handy. Wie so oft bei seinen Ausrastern war auch diesmal wieder Alkohol bei ihm im Spiel.

„Was wollen Sie denn jetzt machen?“ Dücks Frage scheint schon eher rhetorisch angesichts der vertrackten Situation. Dem Richter erscheint es unwahrscheinlich, dass sich der Mann hier jemals irgendwo melden wird, weil ihm dann die Abschiebung droht.

Ganz so viel Rabatt ist bei dem Angeklagten nicht mehr drin. Auf Raub stehen bis zu 15 Jahre Freiheitsstrafe, sagt die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer. Sie fordert zwei Jahre und sechs Monate. Eine Forderung, die das Gericht unterschreibt. 30 Monate Haft hat der Angeklagte nun zusätzlich vor sich. Den Haftbefehl gegen ihn will Dück nicht aufheben, wegen der Perspektivlosigkeit. Der Richter hofft auf Besserung des Angeklagten in der Haft. „Ohne Straftaten ist eine Bleibeberechtigung leichter zu erlangen.“