Oberhausen. „Herein“ oder nicht „herein“ – das war die Frage für Alexander W., als er zum Jahresbeginn beim Oberhausener Standesamt einen Auszug aus dem Geburtsregister einholen wollte. An sechs Türen klopfte er und wartete vergeblich darauf, von einem Mitarbeiter ins Zimmer gerufen zu werden.

Höflich oder aber zu zögerlich? „Einfach nach dem Klopfen reinkommen, wenn man nichts hört“, erklärte man ihm schließlich beim Amt – der moderne Staatsdiener sei im Grunde ganz unkompliziert. Bei Schweigen bitte eintreten? Über diese Umkehrung der Kultur des Anklopfens wundert sich Alexander W. gehörig.

Ganz höflich meldet sich deshalb nun noch einmal das Standesamt zu Wort. Der Bruch mit der Tradition habe gute Gründe: Er sei in der Praxis einfach besser geeignet, legt der Leiter des Standesamtes, Frank Bohnes, in einem Schreiben an den Bürger dar.

"Rituale unterliegen einem zeitlichen Wandel"

Im Schreiben heißt es: "Ihre ausführliche Situationsbeschreibung möchte ich wie folgt beantworten: Rituale unterliegen einem zeitlichen Wandel.

Zum Thema „Anklopfen“ hat sich als vorherrschende Umgangsform Folgendes etabliert: Als Besucher eines Büros sollte man vorher anklopfen. Jedoch muss man nicht (wie im privaten Bereich) auf ein „Herein“ warten, sondern kann anschließend gleich eintreten. Diese Umgangskultur wird vom überwiegenden Teil der Besucherinnen und Besucher praktiziert und hat bisher zu keinerlei Beschwerden geführt.

Ich teile allerdings Ihre Auffassung, dass eine Reaktion der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfolgen sollte, soweit nach wiederholtem Anklopfen keine Person eintritt. Hierzu habe ich die Kolleginnen um besondere Sensibilität gebeten.“

Achtung: konzentrierte Mitarbeiter

Weiter schreibt Frank Bohnes: „Ich bitte allerdings um Verständnis dafür, dass die Arbeitssituation auf der „anderen Türseite“ die Konzentration der Mitarbeiter oftmals anderweitig fordert (Publikum, Telefonberatung, Postbearbeitung etc.) und ein Anklopfen der Aufmerksamkeit möglicherweise entgeht oder das Büro für kurze Zeit nicht besetzt ist.

Insofern hat sich die beschriebene Umgangsform aus meiner Sicht auch als praxistauglich erwiesen. Im Ergebnis ist erfreulich, dass Sie mit Hilfe einer Mitarbeiterin Zugang gefunden haben und Ihr Anliegen zufriedenstellend bearbeitet werden konnte. Insofern wünsche ich Ihnen und Ihrer künftigen Gattin für die bevorstehende Eheschließung alles Gute.“