Oberhausen.. Die Rotlicht-Meile Flaßhofstraße hat erfolgreich gegen die Stadt Oberhausen geklagt. Die Stadt muss über 400.00 Euro Sexsteuer wieder zurückzahlen. Die Richter stuften die Erhebung als rechtswidrig ein. Jetzt will die Stadt Oberhausen die Sexsteuer erneut berechnen.
Die Stadt Oberhausen muss über 400 000 Euro Sexsteuer zurückzahlen. Die fünf Eigentümer der Häuser an der Rotlichtmeile Flaßhofstraße waren vors Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster gezogen, weil sie die eingeforderten sechs Euro pro Frau und Tag nicht zahlen wollten.
Das OVG gab der Klage eines Bordellbetreibers statt. Aber nur, weil sich die Besteuerung nach der Veranstaltungsfläche hätte richten müssen. Statt sechs Euro pro Prostituierter und Tag wären drei Euro pro zehn Quadratmeter Veranstaltungsfläche fällig gewesen. Sind doch Bordelle, laut Rechtsprechung, als „ähnliche Einrichtungen“ im Sinne der Vergnügungssteuersatzung zu besteuern, für die keine personenbezogene Steuer vorgesehen ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf hervor.
Gemeinsame Klage gegen die Stadt Oberhausen
Einer der Hauseigentümer schildert, wie er und seine Mitstreiter gegen die Steuerbescheide vorgingen. „Als wir sie erhielten, haben wir uns alle zusammengesetzt.“ Ein Besitzer habe alleine klagen wollen. Die übrigen vier hätten sich entschieden, gemeinsam vor Gericht zu ziehen. Als das OVG Münster dem Einzelkläger Recht gab, habe die Stadt ihre Stellungnahme gegen die übrigen Vier zurückgezogen. Die Sexsteuer war vorerst vom Tisch. Aber längst nicht gestorben. Der zweieinhalb Jahre dauernde Streit zwischen Stadt und Hausbesitzern geht vielmehr in die nächste Runde.
„Jetzt wird neu berechnet“, sagt Ralf Katernberg, Leiter der Abteilung Finanzen bei der Stadtverwaltung Oberhausen. Katernberg: „Die Betreiber der Häuser werden uns sagen, wie viel Fläche für den entsprechenden Zweck vermietet worden ist.“ Ob sie dann mehr oder weniger an Sexsteuer zahlen müssen als nach der personenbezogenen Berechnungsgrundlage ist noch unklar. „Wir werden die Steuern auf jeden Fall rückwirkend erheben“, macht Katernberg indes klar. Bereits in der Hauptschusssitzung am 10. November will er den Vertretern der Fraktionen Zahlen und Fakten auf den Tisch legen.
Dumpingpreise für Sex ohne Kondom
Die Betreiber der Häuser kündigen aber schon jetzt gegen eine neue Besteuerung Widerstand an. Zumindest sagt einer der Hausbesitzer: „Wir wollen auch gegen eine Besteuerung pro Quadratmeter vorgehen.“ Es handele sich schließlich um eine Menge Geld. Das Problem würde verschärft, da die Zahl der Kunden rückläufig sei. „Die Mädchen verdienen weniger“, erklärt er. Deshalb könnten sie ihnen unmöglich zumuten, die sechs Euro selbst zu zahlen.
Von den Kunden könnten die Frauen auch nicht mehr Geld verlangen. Es seien ja gerade Dumpingpreise von 20 Euro für Sex ohne Kondom auf dem Straßenstrich, die den Prostituierten das Geschäft kaputt machten. Statt die Frauen zu schützen und ungeschützten Sex für Prostituierte wie Freier unter Strafe zu stellen, fordere man von ihnen nur Geld.
Für den Hausbesitzer ist die Sexsteuer zudem unterm Strich eine Milchmädchenrechnung der Stadt. „Wenn ich sie zahle, mache ich geringere Gewinne und zahle weniger Gewerbesteuer“, erklärt er.