Oberhausen. Die beiden Oberhausener Polizisten, die einen Angriff inszeniert haben sollen, um Versicherungsgelder zu kassieren, werden den Dienst quittieren. Das könnte sich auch strafmildernd auf ein späteres Urteil auswirken, gab die Richterin am Amtsgericht bekannt, weshalb der Prozess auch vertagt wurde.

Auf diesen Prozessbeginn hatte wohl die Oberhausener Polizei am meisten gewartet. Ging es doch um Vortäuschung einer Straftat, falsche Verdächtigung sowie versuchten Versicherungsbetrug ausgerechnet in den eigenen Reihen. Groß der Schaden für die Polizei in NRW, umso größer war die Enttäuschung am Freitagmorgen: Die beiden beschuldigten Polizisten schwänzten einfach das Verfahren und konnten sogar einem Haftbefehl mit Vorführung durch die Polizei entgehen.

Man habe geglaubt, ein Erscheinen wäre nicht notwendig, sagte ein Verteidiger. Der andere Verteidiger, der zu spät zur Verhandlung kam, teilte mit, sein Mandant scheue den Medienrummel. Sichtlich irritiert zeigte sich die Richterin, denn sie hatte die Beschuldigten geladen. Da aber beide Beamte inzwischen ihre Entlassung aus dem Polizeidienst eingereicht hatten, vertagte sie die Verhandlung, bis die Entlassung in beiden Fällen rechtskräftig wird.

Angriff offenbar lediglich vorgetäuscht

Kurzer Blick zurück: Im Juni vergangenen Jahres hatten die Polizisten angegeben, im Knappenviertel von Schlägern brutal angegriffen worden zu sein. Die Ermittlungen ergaben jedoch später, dass dieser Angriff lediglich vorgetäuscht war, wohl um Geld von der Versicherung zu kassieren.

Die Oberhausener Polizei reagierte umgehend und suspendierte die Kollegen. Der Fall ging jedoch durch die Medien. Mit ihrem Coup hatten sie das Ansehen der Polizei in der Öffentlichkeit schwer beschädigt.

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Das Gericht griff am Freitag aber nicht durch, obwohl es die beiden medienscheuen Polizisten per Haftbefehl hätte vorführen lassen können. Die Vertagung der Verhandlung basiere auf den Entlassungsanträgen der Beschuldigten aus dem Polizeidienst, erläuterte die Richterin. Dieses könne Auswirkungen auf die Urteilsfindung haben. Man wolle deshalb nun abwarten, bis diese Entlassungen rechtskräftig werden.

Milderes Urteil erwartet

Für die suspendierten Polizisten stehen aufgrund der Anklage ohnehin sowohl der Status als Beamter als auch die Pensionsansprüche auf dem Spiel. Mit ihren Entlassungsanträgen – in einem Fall ging dieser sogar erst einen Tag vor dem Prozess ein – griffen sie dem Verlust womöglich nur vor. Eine Rettung in letzter Minute: Nun könnten sich diese Anträge strafmildernd auf das Urteil auswirken, gab das Gericht bekannt, denn dadurch entfällt ein für den Staat zeitaufwendiges Disziplinarverfahren mit hohen Kosten.

Bezüge laufen weiter

Pikant in diesem Fall: Mit den eingereichten Entlassungen zögern die Angeklagten das Verfahren mindestens bis zum Anfang des kommenden Jahres hinaus, denn während der eine sein Ausscheiden vom Dienst bereits zum 7. September bekannt gab, will der andere erst zum 31. Dezember ausscheiden. In dieser Zeit allerdings laufen die Bezüge – wenn auch in gekürzter Form – weiter.

In informierten Kreisen glaubt man dennoch, dass dies für den Staat die günstigere Variante in diesem Verfahren darstellt. Denn sollten die Beschuldigten eine Freiheitsstrafe unter einem Jahr erwarten, könnten sie im Dienst bleiben. Dann müsste ihnen nachgewiesen werden, dass sie das Ansehen der Polizei beschädigt haben. Ein solcher Prozess wäre jedoch deutlich langwieriger und kostspieliger, weil auch währenddessen die Bezüge weiter gezahlt werden müssten.