Oberhausen. .

31 Jutesäcke mit 623 Kilogramm der Droge Khat hatte ein Niederländer in einen Leihwagen gestopft, besser, bis unters Autodach gestapelt. Auf dem Weg von Kleve nach Dänemark verfuhr sich der 25-Jährige und landete auf der Mülheimer Straße in Oberhausen. Dort fuhr der Niederländer – selber ziemlich zugekifft – bei Rot über eine Ampel, was wiederum zwei Streifenpolizisten auffiel. Die stoppten den Fahrer, entdeckten die Säcke, wurden misstrauisch.

Das alles ereignete sich am 20. Februar dieses Jahres. Am gestrigen Dienstag musste sich der Niederländer vor dem Schöffengericht des Oberhausener Amtsgerichtes für seine Drogenkurier-Fahrt verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 25-Jährigen vor, von noch nicht ermittelten Hintermännern den Auftrag übernommen zu haben, das Khat nach Dänemark zu fahren. Dazu wurde das Rauschmittel in Kleve in den Leihwagen gepackt. Anschließend startete der Niederländer seine Kurierfahrt.

Handel auch in den Niederlanden strafbar

Der Angeklagte, von Beruf Tätowierer, hatte schon bei der Vernehmung durch die Polizei angegeben, von den Drogen bzw. von ihrem Verbot nichts gewusst und die „Fahrt nur aus Freude am Autofahren“ unternommen zu haben. Das wollte die Staatsanwaltschaft dem Mann jedoch nicht abnehmen und bezeichnete die Angaben als „untaugliche Schutzbehauptung“. Vorsitzender Peter Dück wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass auch in den Niederlanden Handel und Besitz der Droge seit Anfang dieses Jahres strafbar sind.

Khatpflanzen.
Khatpflanzen. © NRZ

Erlaubt ist Khat in Europa damit nur noch in Großbritannien. Die lorbeerartigen Blätter des Khat-Strauchs, die gekaut werden, verursachen übrigens rauschartige Gefühle oder auch Benommenheit. Konsumenten sind in der Regel Ostafrikaner. So hatte die Oberhausener Polizei nach der Festnahme des Fahrers vermutet, dass die Drogen für eine Ostafrikanische Gemeinschaft in Dänemark bestimmt waren.

Strafmaß abhängig vom Wirkstoffgehalt

Das Problem, das das Gericht gestern hatte: Das unmittelbar nach der Festnahme des Kurieres in Auftrag gegebene Wirkstoffgutachten lag noch nicht vor. Vom Wirkstoffgehalt von Drogen hängt immer aber auch das Strafmaß ab. Bei nicht sachgerechter Aufbewahrung verfällt der Wirkstoffgehalt des Khat rasch. „Es kann wertloses Laub gewesen sein, aber da geh ich mal nicht von aus“, schätzte Dück. Die Verhandlung wird nun am 24. Mai fortgesetzt, dann mit Gutachten.

Schmuggelware

Ein Zollbeamter entdeckt mehrere Päckchen Haschisch. Foto: Zoll
Ein Zollbeamter entdeckt mehrere Päckchen Haschisch. Foto: Zoll
Schmuggelzigaretten zwischen Holzleisten. Foto: Zoll
Schmuggelzigaretten zwischen Holzleisten. Foto: Zoll
Auch in Möbeln wurden die Beamten fündig. Foto: Zoll
Auch in Möbeln wurden die Beamten fündig. Foto: Zoll
Oder in Autoreifen. Foto: Zoll
Oder in Autoreifen. Foto: Zoll
"Doppelter Boden" für Schmuggelware. Foto: Zoll
Tütenweise Marihuana. Foto: Zoll
Tütenweise Marihuana. Foto: Zoll
Karton voller Khat, eine Kaudroge aus Afrika. Foto: Zoll
Karton voller Khat, eine Kaudroge aus Afrika. Foto: Zoll
Haschisch zu dünnen Platten gepresst. Foto: Zoll
Haschisch zu dünnen Platten gepresst. Foto: Zoll
Amphetamine, auch Speed genannt, im Autoreifen. Foto: Zoll
Amphetamine, auch Speed genannt, im Autoreifen. Foto: Zoll
Zigaretten zwischen Keksen verpackt. Foto: Zoll
Zigaretten zwischen Keksen verpackt. Foto: Zoll
Unter Mullbinden verstecktes Bargeld. Foto: Zoll
Unter Mullbinden verstecktes Bargeld. Foto: Zoll
Als
Als "Glas"-Fracht getarnte Schmuggelzigaretten. Foto: Zoll
Wasserpfeifentabak zwischen Keksen versteckt. Foto: Zoll
Wasserpfeifentabak zwischen Keksen versteckt. Foto: Zoll
Schmuggelzigaretten und Raubkopien. Foto: Zoll
Schmuggelzigaretten und Raubkopien. Foto: Zoll
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