Oberhausen.
Gut, dass sich Mama oder Papa drum kümmern -- denn die, die’s betrifft, interessieren sich meist nicht die Bohne dafür. Aufgrund europäischer Vorgaben ergibt sich zum 26. Juni eine Änderung im deutschen Passrecht: Kindereinträge im Reisepass sind dann nicht mehr gültig und „berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt“, wie’s im Amtsdeutsch so schön heißt.
Sprich: Wer sein Kind – selbst ein Neugeborenes – im Sommer mit auf eine Reise ins Ausland nehmen möchte, muss sich rechtzeitig um ein eigenes Reisedokument für den Nachwuchs kümmern. Lange Vorlaufzeiten seien aber nicht zu befürchten, kann Jörg Greinke, Fachbereichsleiter der Bürgerservicestelle in Sterkrade, beruhigen: „Den Pass kann man sofort mitnehmen.“
Biometrisches Lichtbild
Vor dem Gang zu einer der drei Bürgerservicestellen (im Rathaus an der Schwartzstraße für Alt-Oberhausen, im Technischen Rathaus an der Bahnhofstraße 66 für Sterkrade oder im Rathaus Osterfeld an der Bottroper Straße) stehe aber zunächst der Gang zum Fotografen an – schließlich muss ein biometriefähiges Passbild her. Da sind die Anforderungen bei Säuglingen, Kleinkindern und Kindern allerdings nicht so streng wie bei Erwachsenen.
Der Pass ist dann sechs Jahre gültig, höchstens allerdings bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres. „Die Ausstellung des Kinderreisepasses kostet 13 Euro“, klärt Greinke über die Gebühren auf. Zwischendurch sei es ratsam, das Dokument durch ein neues Bild auf den aktuellen Stand zu bringen. Dafür werden dann sechs Euro fällig.
Nicht gültig in den USA
Für eine Einreise in die USA reiche ein solcher Kinderreisepass allerdings nicht aus, erklärt Greinke. Darüber hinaus rät er, sich für Reisen außerhalb der Europäischen Union beim Auswärtigen Amt oder beim Reiseveranstalter nach den genauen Einreisemodalitäten zu erkundigen.