Oberhausen. .

In Kindergärten und Grundschulen herrscht nach den Ferien wieder Vollbetrieb. Was aber auch bedeutet, dass die Kleinen die Köpfe zusammenstecken und sich ungebetene Krabbeltiere im Haar und auf der Kopfhaut einnisten können. „Kopfläuse sind eigentlich ein ganzjähriges Problem“, sagt Anke Backer, Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin beim Kinder- und Jugendärztlichen Dienst der Stadt.

Es könne aber der Eindruck entstehen, dass es nach den Ferien eine Spitze bei den Ansteckungen gebe, „weil die Kinder in der Sommerpause nicht zusammen waren und danach geht’s wieder los“.

Kein Zeichen für Mangelnde Hygiene

Ein intensiver Juckreiz verrät den Befall mit Kopfläusen. Die Parasiten kommen mal mehr mal weniger in allen Kindergärten und Grundschulen der Stadt vor, bestätigt Anke Backer. Eine Ansteckung hat nichts mit mangelnder Hygiene zu tun, denn die Kopfläuse - flügellos, ausgewachsen etwa drei Millimeter groß und mit drei Paar Beinen ausgestattet - werden nicht durch eine gewöhnliche Haarwäsche beseitigt.

„Holen können Sie sich die Insekten überall“, sagt die 51-jährige Medizinerin und weist darauf hin, dass Läuse krabbeln und „nicht springen können“. Wenn sich die Laus im Kopfhaar eingenistet hat, nimmt sie mehrmals täglich Blut als Nahrung aus der Kopfhaut auf. Mit ihren Mundwerkzeugen kann sie stechen und saugen, winzige Speichelmengen der Laus lösen dabei den Juckreiz aus. Die Vermehrung verläuft vom Ei über die Larve bis zur geschlechtsreifen Laus in 17 bis 21 Tagen.

Auf jeden Fall zweitbehandeln

Laut Infektionsschutzgesetz sind die Eltern verpflichtet, Kindergarten oder Schule über den Kopflausbefall zu informieren. So lange lebende Läuse vorhanden sind und noch keine Behandlung erfolgt ist, darf das Kind laut Gesetz die Einrichtung nicht besuchen. Allerdings kann die Erstbehandlung bereits alle Läuse abtöten.

Backer betont, dass auf jeden Fall eine Zweitbehandlung nach acht bis zehn Tagen erfolgen muss, um alle Larven und Eier zu erwischen. Wenn ein Rezept des behandelnden Arztes vorliegt, übernimmt bei Kindern unter zwölf Jahren die Kasse die Kosten für die Behandlung.