Oberhausen. . Es war wohl ein tragischer Unglücksfall: Weil es anscheinend für kurze Zeit unbeaufsichtigt war, zog sich ein Kind im Friedensdorf lebensgefährliche Verbrühungen zu.

Das zur medizinischen Behandlung nach Oberhausen gekommene Kind sollte gebadet werden, wie es letztlich zu dem Unfall kam, ist nicht geklärt. Verantwortlich soll eine Mitarbeiterin sein; das Verfahren gegen die junge Frau wurde gestern jedoch eingestellt.

Nach knapp einer Minute war alles vorbei: Noch bevor das Gericht überhaupt zum Sachverhalt kam, beantragte der Anwalt die Einstellung des Verfahrens gegen seine sichtlich aufgelöste Mandantin. Diese hatte sich bis dahin nicht zum Geschehen geäußert, legte lediglich Einspruch gegen den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft ein. Der lautete auf ein Jahr Freiheitsstrafe plus Geldbuße.

Angeklagte ist nun nicht vorbestraft

Demnach wäre sie vorbestraft gewesen, was ihr nun - dank eines Schuldeingeständnisses am gestrigen Mittwoch - erspart bleibt. Richter Karl-Heinz Carra stellte das Verfahren gegen eine Zahlung in Höhe von 1000 Euro an die Kindernothilfe ein. Ursache und Hergang des Unglücks bleiben allerdings ungeklärt.

Bei einem Strafbefehlsverfahren handelt es sich quasi um eine Verurteilung, die ohne Hauptverhandlung auf dem Postweg erfolgt. Legt der Beschuldigte keinen Einspruch ein, ist diese Verurteilung rechtskräftig. Wird Einspruch eingelegt - wie in diesem Fall - kommt es zum Prozess.