Oberhausen.. Weil er eine Holtener Gartenlaube zu einer Cannabis-Plantage umfunktioniert hatte, wurde ein 24-jähriger Oberhausener zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt. Das Amtsgericht setzte die Strafe zur Bewährung aus.

Weil er eine Holtener Gartenlaube zu einer professionellen Cannabis-Plantage umfunktioniert hatte, wurde ein 24-jähriger Oberhausener am Donnerstag zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt. Das Amtsgericht setzte die Strafe zur Bewährung aus, der junge Mann muss zudem 500 Euro an die Staatskasse zahlen.

Mit drei Mutterpflanzen hatte im September 2009 alles begonnen: Gemeinsam mit einem Freund zog er die Pflanzen groß, spezielle Wachstums-Lampen, Absaugventilatoren und Spezialdünger sorgten dafür, dass sie bereits im Januar die ersten Stecklinge hatten. Die Ernte im Februar vergangenen Jahres brachte den Freunden rund 400 Gramm Marihuana.

Etwa 150 Gramm soll der Angeklagte davon erhalten haben, „zum Eigenkonsum“, sagte der Oberhausener, der sich in allen Anklagepunkten von Beginn an geständig zeigte. Doch selbst diese große Menge scheint nicht gereicht zu haben: Im Mai 2010 zog der Angeklagte rund 20 weitere Pflanzen in der Gartenlaube groß, die bei einer polizeilichen Durchsuchung im Juli teilweise über einen Meter groß waren. Zudem fanden die Beamten in der Wohnung des jungen Mannes mehr als 100 Gramm Haschisch, die er sich zusätzlich besorgt hatte.

Neue Perspektive

„Alles für den Eigenbedarf?“, wollte Richter Peter Dück wissen. „Ja“, gab der Angeklagte kleinlaut zu, „drei bis vier Gramm habe ich damals am Tag geraucht.“ Sein Mandant sei zum Tatzeitpunkt arbeitslos gewesen, habe sich in einer „Phase der Orientierungslosigkeit“ befunden, erklärte sein Anwalt. „Hinzu kam der schlechte Einfluss des Mittäters.“

Jetzt aber sei er gefestigt, habe einen Job, eine neue Lebensperspektive und eine feste Freundin. Und von den Drogen wolle er in Zukunft auch die Finger lassen, beteuerte der Angeklagte.

Er sei deshalb noch einmal davongekommen, weil er früh gestanden hat und „auf einem guten Weg ist“, urteilte Richter Dück. Aber: „Lassen Sie es sein, eine zweite Chance bekommen Sie hier nicht!“