Oberhausen. . Die Stadt Oberhausen schickt Spürnasen von Haustür zu Haustür, um die Hunde der Stadt zu zählen und nach Steuersündern fahnden zu lassen. Wer seinen Hund nicht angemeldet hat, muss mit Bußgeldern bis zu 5000 Euro rechnen.

Die Stadt Oberhausen teilt mit, dass sie in der Zeit vom 29. März bis zum 14. Juli in allen Haushalten in Oberhausen eine so genannte „Hundebestandsaufnahme“ durchführen lässt. Aus datenschutzrechtlichen Gründen sind den Mitarbeitern der beauftragten Firma die Daten des Steueramtes nicht bekannt, weshalb auch Hunde erfasst werden, die bereits angemeldet sind.

Angaben sind freiwillig

Vor Beginn der Befragung müssen sich die Mitarbeiter durch eine von der Stadt ausgestellten Legitimation mit Lichtbild ausweisen und auf die Freiwilligkeit der Angaben hinweisen. Die Wohnungen dürfen sie nicht betreten. Zudem dürfen sie nur Personen befragen, die volljährig sind und zum Haushalt gehören.

Falls ein Hund nicht angemeldet wurde, kann die Hundesteuer für bis zu vier Jahre rückwirkend festgesetzt werden. Die unterlassene Anmeldung eines Hundes ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Die Außendienstmitarbeiter sind während der „Hundezählung“ jedoch nicht berechtigt, eine fällige Hundesteuer oder Bußgelder zu kassieren.

156 Euro im Jahr für einen Hund

Formulare zur Anmeldung eines Hundes gibt’s auf der Website der Stadt (pdf-Link), können aber auch beim Fachbereich „Steuern“ im Rathaus, Telefon 0208/825-2563, angefordert werden.

Die Hundesteuersätze betragen zurzeit pro Jahr 156 Euro für einen Hund, je 216 Euro bei zwei Hunden und jeweils 252 Euro bei drei oder mehr Hunden.