Oberhausen. .
Zugegeben, eine U-Bahn gibt es in unserer Stadt nicht und Planungen für eine solche sind auch nicht bekannt. Trotzdem wurde und wird in Oberhausen fleißig gebaut. Kölner Zustände werde es hier jedoch nicht geben, ist Oberhausens oberster Bauaufseher Wilhelm Weishaupt überzeugt. Das läge nämlich unter anderem daran, dass die Voraussetzungen vollkommen unterschiedlich wären.
„Die Kölner U-Bahn wurde in einem Planfeststellungsverfahren genehmigt. Das ist ein öffentliches Verfahren, zu dem sich jeder äußern kann. Die Federführung liegt bei der zuständigen Bezirksregierung, die auch die Bauaufsicht hat.“ Die habe jedoch die Kontrolle der Bauaufsicht „weitestgehend privatisiert“, so der Leiter der Bauaufsicht beim Oberhausener Bauamt. Private Prüfingenieure seien dann im Einsatz.
Auch interessant
Vier-Augen-Prinzip
In Oberhausen wurden alle großen Bauvorhaben aber nach der Landesbauordnung genehmigt. In diesem Fall sei die Kommune für die Bauaufsicht zuständig. „Schon mit den Bauantragsunterlagen müssten beispielsweise die Standfestigkeit, der Energieverbrauch und das Brandschutzkonzept dargelegt werden. „Das alles wird dann von uns überprüft“ so Weishaupt. Wichtig: Dabei gilt das Vier-Augen-Prinzip. „Das bedeutet, dass immer mindestens zwei Personen für einen Vorgang zuständig sind, um Mauscheleien auszuschließen.“ Gleiches gelte auch für die Bauaufsicht. „Keine Akte wird abgeschlossen, ohne dass sie ein Vorgesetzter abgezeichnet hat.“
Aber auch auf Baustellen sind Weishaupts Mitarbeiter unterwegs und überwachen die Arbeiten. Einzige Ausnahme: Die Statik. „Die können wir nicht kontrollieren. Das müssen unabhängige bestellte Sachverständige tun. Wir können nur kontrollieren, ob die auch tatsächlich im Einsatz sind.“ Wichtigstes Werkzeug der Bauaufseher: Die Baupläne. „Wir kontrollieren, ob tatsächlich nach den Plänen gebaut wird.“ So könne man zwar nicht die Statik messen oder die verwendeten Eisen zählen, „aber wir sehen schon eindeutig, ob Pfosten richtig stehen“, beschreibt Weishaupt die Arbeit der Bauaufsicht.
Straftatbestand „Baugefährdung“
So haben er und seine Kollegen auch den Bau des Aquaparks begleitet und sind sich sicher, dass das Bad stehen bleibt. Dabei hat Weishaupt im Laufe seiner beruflichen Laufbahn schon einiges erlebt. Er weiß: „Es wird immer Versuche geben, die Vorschriften zu umgehen.“ So auch beim Centro-Bau vor 14 Jahren. Ein Dachdecker habe es damals versucht. Die Bauaufsicht kam ihm auf die Schliche. „Der durfte dann etliche 1000 Quadratmeter Dachfläche erneuern“, erinnert sich Weishaupt. Außerdem drohen in solchen Fällen Ordnungsmaßnahmen, Bußgelder oder gar ein Strafverfahren. „Wer fachkundig ist und sich dann nicht an die Vorschriften hält, der erfüllt den Straftatbestand der Baugefährdung“, sagt Weishaupt.
Er sagt aber auch, dass das Bauamt inzwischen seine Pappenheimer kenne. Es gäbe halt Firmen, denen man genauer auf die Finger schauen müsse und andere, wo man sich relativ sicher sein könne, dass die Vorschriften eingehalten werden. „Mit der Zeit bekommt man einen Blick dafür, auf welchen Baustellen genauere Kontrollen nötig sind“, weiß Weishaupt.