Duisburg. Ein psychisch kranker Oberhausener (42) stand vor dem Landgericht Duisburg. Die Kammer musste entscheiden, ob er für andere gefährlich ist.
Durch einen Zufall bemerkte eine Nachbarin in einem Mehrfamilienhaus in Tackenberg am Abend des 1. Februar 2023 den Qualm, der aus der Wohnung eines 42-Jährigen drang. Das Feuer konnte gelöscht werden, bevor es mehr zerstörte als das Sofa des Mannes. Vor dem Landgericht Duisburg musste die 3. Große Strafkammer nun entscheiden, ob der Beschuldigte zum Schutz der Allgemeinheit dauerhaft in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden muss.
Am Ende des dreitägigen Verfahrens war das Gericht davon überzeugt, dass der 42-Jährige den Brand vorsätzlich legte. Die Darstellung des Beschuldigten, das Feuer sei unabsichtlich entstanden, weil eine Zigarette aus einem Aschenbecher auf das Sofa fiel, sah die Kammer ebenso als widerlegt an wie seine Behauptung, er habe den Brand selbst gelöscht.
Brandsachverständiger: Feuer wurde absichtlich gelegt
Ein Brandsachverständiger hatte keinen Zweifel daran gehabt, dass die Spuren an der Couch nur durch Brandlegung entstanden sein könnten. Wäre eine Zigarette versehentlich zur Ursache des Feuers geworden, wäre ein tief ins Material eingedrungener Schwelbrand zu erkennen. Doch das Sofa war durch oberflächliche Brandspuren in Mitleidenschaft gezogen worden. Zudem hatte nicht der 42-Jährige, sondern die Feuerwehr den Brand gelöscht.
Die Kammer konnte aber auch die Vorgeschichte nicht ignorieren. Bei mehreren Gelegenheiten hatte der Beschuldigte schon in den Monaten vor dem Sofa-Brand in seiner Wohnung gezündelt. „Da fällt es recht schwer zu glauben, dass ausgerechnet dieser Brand zufällig entstanden sein soll“, so die Vorsitzende.
Psychiatrischer Gutachter sah Gefährlichkeit
Ein psychiatrischer Gutachter hatte eine tiefgreifende Störung diagnostiziert: Seit vielen Jahren leide der Beschuldigte unter Wahnvorstellungen und Halluzinationen, habe immer wieder Aggressionsdurchbrüche. Das nur schwer verständliche Experiment, die Medikamente des 42-Jährigen unter ärztlicher Begleitung zu reduzieren, habe kaum zur Besserung beigetragen. Zur Tatzeit sei seine Schuldfähigkeit zumindest stark eingeschränkt gewesen. Ohne langfristige Therapie in einer geschlossenen Einrichtung, so die Überzeugung des Sachverständigen, bestehe die Gefahr, dass der 42-Jährige weitere gefährliche Taten begehe.
Das Landgericht ordnete die Unterbringung des 42-Jährigen an. Der war darüber zwar nicht glücklich, konnte aber die Notwendigkeit durchaus einsehen. Ein schlagender Beweis dafür, dass die Therapie in den Monaten, die der Mann inzwischen bereits vorläufig untergebracht war, bereits große Fortschritte gemacht hat. Doch die wollte das Gericht nicht dadurch gefährden, dass es den Beschuldigten eventuell deutlich zu früh aus der Therapie im geschützten Raum reißt - und damit auch andere gefährdet.