Duisburg. In seiner Wohnung in Tackenberg soll ein 42-jähriger Mann im Februar Feuer gelegt haben. Die Staatsanwaltschaft fordert nun seine Unterbringung.

Mit der Hilfe von Zigaretten und Brandbeschleuniger soll ein 42-jähriger Mann am Abend des 1. Februar 2023 in seiner Wohnung in Tackenberg ein Sofa angezündet haben. Es kam zu einer starken Rauchentwicklung. Nun muss sich das Landgericht Duisburg mit dem Fall befassen. Dem psychisch kranken Oberhausener droht die dauerhafte Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung.

Die Wohnung des Beschuldigten liegt in einem Familienhaus mit sechs Parteien. Gegen 19.45 Uhr wurde die Feuerwehr alarmiert, weil dicker Qualm aus der Wohnung drang. Da keine wesentlichen Gebäudebestandteile brannten, stützt die Staatsanwaltschaft ihren Antrag auf Unterbringung zum Schutz der Allgemeinheit auf versuchte schwere Brandstiftung.

Beschuldigter bestreitet eine vorsätzliche Brandstiftung

„Ich kann nur sagen, dass die Couch gebrannt hat“, sagte der 42-Jährige zu Prozessbeginn aus. „Das ist durch die Zigaretten gekommen.“ Eine müsse aus dem Aschenbecher auf die Couch gefallen sein. „Ich habe die Flamme mit Wasser gelöscht. Weil es so rauchte, habe ich dann auch noch die Feuerwehr gerufen.“

Was an den Worten des Beschuldigten Zweifel weckt, ist der Umstand, dass es bereits mehrfach zu ähnlichen Vorfällen gekommen sein soll. So soll er im Oktober 2022 mit einem Grillanzünder ein Stück Kohle angezündet haben, das er dann auf einen Zählerkasten gelegt haben soll. Ein anderes Mal soll er in seiner Küche Feuer gelegt und dann das Haus verlassen haben.

Psychiatrischer Sachverständiger muss Gefährlichkeit bewerten

Die beiden letztgenannten Vorfälle sind zwar nicht Gegenstand der Antragsschrift. Für die Frage der Gefährlichkeit des 42-Jährigen spielen sie aber durchaus eine Rolle. Am Ende des bis Ende des Monats auf zwei weitere Sitzungstage terminierten Verfahrens wird ein psychiatrischer Sachverständiger dazu seine fachliche Einschätzung abgeben.

So viel ist zumindest bereits nach dem ersten Verhandlungstag deutlich: Der 42-Jährige wurde offenbar schon in seiner Jugend auffällig. Seit vielen Jahren wurde er immer wieder stationär und ambulant behandelt. Seit Jahren steht er unter Betreuung. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Beschuldigte zur Tatzeit schuldunfähig war.