Oberhausen. Weil er die Enkelkinder seiner Ehefrau missbrauchte, steht ein Oberhausener (63) vor dem Landgericht. Zu Beginn äußerte er sich zu den Taten.
In mindestens vier Fällen verging sich ein 63-jähriger Oberhausener an zwei Enkelkindern seiner vierten Ehefrau. Die Taten ereigneten sich, als die zu Beginn sieben Jahre alten Mädchen sich zwischen Mai 2019 und Oktober 2020 besuchsweise bei ihrer Oma und deren Ehemann aufhielten und dort auch übernachteten. Nun steht der Oberhausener wegen schweren Missbrauchs vor dem Landgericht Duisburg.
Die Mädchen, die dasselbe Geburtsdatum tragen, waren nie zusammen bei der Großmutter. Jedenfalls nicht, wenn sich die Taten ereigneten. Noch seltsamer: Die Geschädigten übernachteten beim Stief-Opa, der stets nackt zu schlafen pflegte, im Schlafzimmer. Die Großmutter der Kinder schlief dann auf einer Couch im Wohnzimmer.
Vorsitzender mahnte den Angeklagten eindringlich
Diese Aufteilung soll der Angeklagte in mindestens vier Fällen ausgenutzt haben. Er soll die Mädchen teilweise verkleidet und sie im Intimbereich berührt haben. Die beiden jungen Zeuginnen wurden vor Anklageerhebung aussagepsychologisch begutachtet. Das Ergebnis war eindeutig: Zwei Sachverständige kamen zu dem Schluss, dass die Mädchen erlebtes Geschehen schildern.
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Vor diesem Hintergrund mahnte der Vorsitzende Richter der 2. Großen Strafkammer den Angeklagten zu Beginn der Verhandlung: „Sie können ihre Situation nur dadurch verbessern, dass Sie ein Geständnis ablegen und den Mädchen so eine Aussage vor Gericht ersparen.“ Eine Ansage, die nach einem langen Beratungsgespräch des 63-Jährigen mit seinem Verteidiger schließlich den gewünschten Erfolg hatte.
63-Jähriger: „Ich schäme mich dafür.“
Der Angeklagte bedauerte sein Fehlverhalten. „Ich war vielleicht ein wenig betrunken.“ Zunächst behauptete der 63-Jährige noch, er könne sich deshalb auch nicht mehr so genau an alles erinnern. Zuletzt allerdings gab der ehemalige Corporal der britischen Armee sich einen Ruck: „Es war alles genau so, wie es in der Anklageschrift steht. Und ich schäme mich dafür.“
Während seiner zwölfeinhalbjährigen Dienstzeit war der Angeklagte in Minden und Münster stationiert. Als er die Armee 1990 verließ, blieb er in Deutschland, arbeitete als Sicherheitskraft, auf dem Bau und in Logistik-Unternehmen. Sein großes Problem sei der Alkoholkonsum, so der 63-Jährige. Zurzeit beendet er seine zweite Langzeittherapie. Für das Verfahren sind bis in die zweite Juni-Hälfte noch zwei weitere Verhandlungstage geplant. Angesichts des Geständnisses könnte es aber früher zum Urteil kommen.