Oberhausen. In zweiter Instanz stand ein Oberhausener (37) wegen Körperverletzung vor Gericht. Grund: Ein Streit um die Vorfahrt in Biefang eskalierte.
Es war ein juristischer Klassiker: An einer Engstelle auf der Kurfürstenstraße in Oberhausen-Biefang kamen ein Sportwagen und ein Fahrzeug der Wirtschaftsbetriebe Duisburg am 2. Dezember 2020 nicht aneinander vorbei. Und - wie leider viel zu oft in solchen Fällen - schafften es die Fahrer nicht, sich vernünftig zu einigen. Es gab Beleidigungen, dann stieg der Entsorger aus. In zweiter Instanz stand er nun wegen Körperverletzung vor Gericht.
„Nur weil du einen Porsche fährst, kannst du dir auch nicht alles erlauben“, hatte der vom Sportwagenfahrer als „Blödmann“ und „typischer Müllmann“ beschimpfte 37-jährige Oberhausener noch gesagt. Dann schlug er zu. Seine Hand landete an der Schläfe des Sportwagenfahrers. Was zwar Schmerzen, aber kaum eine richtige Verletzung verursachte.
37-Jähriger zahlte ohne Murren ein beachtliches Schmerzensgeld
Bereits vor dem erstinstanzlichen Verfahren hatte der 37-Jährige eine Schmerzensgeldforderung in Höhe von gut 2000,- Euro beglichen. Gegen jeden anderen hätte der Strafrichter in Oberhausen das Verfahren wohl eingestellt. Zumal die Tat bei der Verhandlung vor dem Amtsgericht schon mehr als anderthalb Jahre zurücklag.
Doch der Angeklagte ist eben nicht jeder andere. Sein Vorstrafenregister weist 13 Eintragungen auf. Mehrfach wurde der Mann, der früher mal zur gewaltbereiten Fußballfan-Szene gehörte, bereits einschlägig verurteilt. Zur Tatzeit war die Berufungsfrist der letzten Verurteilung zwar schon abgelaufen, die Strafe von sechs Monaten war aber noch nicht erlassen. Das war offenbar Grund genug für den Oberhausener Amtsrichter im Juli 2022 eine einmonatige Freiheitsstrafe auf drei Jahre zur Bewährung auszusetzen.
Berufungskammer wandelt Strafe in Geldzahlung um
Der Angeklagte legte dagegen Rechtsmittel ein. Sein Verteidiger hätte es gerne gesehen, wenn die Berufungskammer das Verfahren gegen Zahlung einer Geldbuße eingestellt hätte. Damit konnten sich allerdings weder die Staatsanwältin noch das Gericht anfreunden. So verfolgten der Angeklagte und sein Rechtsbeistand Plan B: Weg von der erneuten Freiheitsstrafe hin zur Geldstrafe.
Ein Ansinnen, dem die Berufungskammer nachkam. Statt weiterhin unter Bewährung zu stehen, muss der Oberhausener nun eine Geldstrafe von 1350 Euro (30 Tagessätze zu je 45 Euro) zahlen. „Die Tat selbst verlangt keine Ahndung durch eine Freiheitsstrafe“, so die Vorsitzende. Und was das Vorleben des Angeklagten angehe, so stamme die vorletzte Verurteilung bereits aus 2017. Und in den knapp zweieinhalb Jahren seit dem Vorfall mit dem Porschefahrer habe sich der Angeklagte auch nichts mehr zu Schulden kommen lassen.