Duisburg. Nach langem Prozess ist das Urteil gegen einen Duisburger (23) gefallen. Am Centro in Oberhausen stach er auf zwei Männer mit einem Messer ein.
Die Verletzungen, die zwei 28 und 30 Jahre alte Männer in der Nacht zum 12. Juni 2022 am Centro-Beach des Oberhausener Einkaufszentrums durch Messerstiche erlitten, haben schwere Folgen. Der eine junge Mann kann kaum noch laufen, der andere wurde an der Hand und an der Lunge verletzt.
Doch Gerichte bemessen die Schuld nicht nur an der Schwere der Folgen einer Straftat. Und so kam am Ende eines langwierigen Prozesses vor dem Landgericht gegen einen 23-jährigen Duisburger lediglich eine Verurteilung wegen zweifacher gefährlicher Körperverletzung heraus. Er muss nun sechs Jahre und vier Monate ins Gefängnis.
Die Staatsanwaltschaft hatte den 23-Jährigen wegen zweifachen versuchten Totschlags angeklagt. Doch die Zeugen – jedenfalls die, die sich nicht ohnehin auf Erinnerungslücken beriefen – hatten ein recht uneinheitliches Bild des Vorfalls auf der Vergnügungsmeile gezeichnet. Fest stand am Ende nur, dass es gegen 3 Uhr am frühen Sonntagmorgen einen Streit zwischen mehreren jungen Männern gab. Ein Streit, in dessen Verlauf der Angeklagte ein Messer zog.
Kurz vor Schluss der Beweisaufnahme äußerte sich der Angeklagte
In einer späten Einlassung hatte der 23-Jährige noch versucht, die Sache klein zu reden. Er sei von einem der Geschädigten geschlagen worden. „Ich wollte es ihm mit dem Messer zurückzahlen.“ Der andere Geschädigte sei ihm in den Weg gelaufen. Er habe ihn wegschieben wollen und ihm dabei wohl versehentlich das Messer in den Rücken gestochen. Dann habe er sich dem Schläger zugewandt und ihm in die Hand gestochen, dabei müsse das Messer in die Brust abgerutscht sein.
Die Schwurgerichtskammer ging jedoch davon aus, dass der Angeklagte den Männern das Messer mit Vorsatz in den Rücken und in die Brust gerammt hatte – wobei er auch die rechte Hand traf. Dabei habe er den möglichen Tod der Geschädigten zumindest billigend in Kauf genommen. Es sei ihm darauf angekommen, Personen aus der gegnerischen Gruppe zu verletzen.
Strafbefreiender Rücktritt vom versuchten Totschlag
Doch jeweils nach dem einen Stich hat sich der Täter vom jeweiligen Geschädigten abgewandt. „Er hätte die Möglichkeit gehabt, die Tat fortzusetzen, was er aber nicht tat.“ So etwas nennen Juristen einen strafbefreienden Rücktritt von einem versuchten Totschlag. Die Kammer konnte das zumindest nicht ausschließen. Das Gericht verurteilte den 23-Jährigen deshalb nur wegen zweifacher Körperverletzung zu sechs Jahren und vier Monaten.
Breiten Raum hatten während der Verhandlung Überlegungen eine Rolle gespielt, ob der Angeklagte nicht wegen schwerer Körperverletzung zu verurteilen sei. Denn ein Geschädigter, der durch den Stich am Rückenmark verletzt wurde, kann bis heute, sogar mit Gehhilfen, nur kurze Strecken zurücklegen. Doch das Gesetz definiert eine schwere Körperverletzung sehr eng: Es muss zu einem Verlust eines wichtigen Körperteils gekommen sein oder Folgen haben, die dem gleich kommen. Das sah das Gericht im vorliegenden Fall nicht so. Allerdings flossen die gravierenden Folgen in das Strafmaß ein.