Oberhausen. Ein wegen Vergewaltigung angeklagter Mann ist jetzt vom Schöffengericht in Oberhausen freigesprochen worden. Es stand Aussage gegen Aussage.

Zwei Stunden lang hat sich das Schöffengericht am Amtsgericht Oberhausen am Donnerstag mit dem Fall einer angeblichen Vergewaltigung im Juli 2022 im häuslichen Umfeld beschäftigt. Angeklagt war ein Mann (35) aus Oberhausen. Der Strafprozess endete mit einem Freispruch.

Rund eine Stunde lang blieb die Öffentlichkeit im Verlauf der Verhandlung aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes ausgeschlossen. In dieser Zeit sagte die damalige Partnerin des Angeklagten und vierfache Mutter seiner Kinder aus. Sie hatte eine Vergewaltigung angezeigt.

Der nicht vorbestrafte Angeklagte schwieg im öffentlichen Teil der Verhandlung zu den Tatvorwürfen und ließ über seine Anwältin erklären, dass es am fraglichen Abend des 8. Juli 2022 tatsächlich zu einem Geschlechtsverkehr des Paares gekommen sei, dies sei aber einvernehmlich geschehen.

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Zuvor hatte das Paar offenbar ein Trennungsgespräch geführt; die Frau hatte ihrem Partner dabei offenbar erklärt, das Zusammenleben nicht mehr weiterführen zu wollen. Man ging danach gemeinsam zu Bett – und dann folgte der Geschlechtsverkehr, wobei trotz ausführlicher Beweisaufnahme offenblieb, ob dies – wie vom Angeklagten angegeben – einvernehmlich oder doch gegen den Willen der Frau geschah.

Klassische Situation vor Gericht: Aussage gegen Aussage

Die Beweisaufnahme des Schöffengerichts wurde unter anderem durch Widersprüche in den Aussagen der Frau bei der Polizei und vor Gericht erschwert. Vor dem Schöffengericht entstand letztlich eine klassische juristische Situation: Aussage stand gegen Aussage. Dies veranlasste die Staatsanwaltschaft, in ihrem Plädoyer von der Anklage der Vergewaltigung zurückzutreten und einen Freispruch des Angeklagten zu fordern. Für einen Freispruch plädierte danach auch die Verteidigerin des Mannes. Die Ex-Partnerin des Angeklagten trat im Saal 126 des Amtsgerichts als Nebenklägerin auf; ihre Anwältin plädierte für eine „angemessene Bestrafung" des Mannes, denn es habe aus ihrer Sicht an jenem Abend ein deutliches „Nein“ zum Geschlechtsverkehr gegeben.

Nach der angeblichen Vergewaltigung ist die Frau an jenem Abend des Julis 2022 im Evangelischen Krankenhaus (EKO) untersucht worden. Dabei sind unter anderem Hämatome am rechten Oberschenkel festgestellt worden. Doch diese Verletzungen können auch auf andere Weise als durch eine Gewalttat verursacht worden sein, so das Gericht.

Vorsitzende Richterin: Im Zweifel für den Angeklagten

Das Schöffengericht unter Vorsitz von Richterin Alina Hahn sprach den Angeklagten schließlich frei. Die Vorsitzende Richterin wies ausdrücklich darauf hin, dass das Gericht jemanden nur verurteilen könne, wenn vernünftige Zweifel an dessen Schuld ausgeschlossen seien. Entsprechende Beweise lägen aber in diesem Fall nicht vor. Es stehe Aussage gegen Aussage. Deshalb gelte der Grundsatz: Im Zweifel für den Angeklagten.