Oberhausen. Das Schöffengericht am Amtsgericht Oberhausen hatte es jetzt mit einem geständigen Angeklagten (31) und einer mutigen Zeugin (65) zu tun.
Eine couragierte Oberhausenerin hat im März 2022 zwei Einbrecher im Stadtnorden in die Flucht geschlagen. Nun musste sich einer der beiden Männer vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts Oberhausen verantworten, von dem er wegen des versuchten Einbruchs zu einer achtmonatigen Freiheitsstrafe zur Bewährung verurteilt wurde. Zugleich hat der Mann 900 Euro an die Tafel Oberhausen zu zahlen.
Zu der Tat ist es am 21. März 2022 an der Straße Zum Ravenhorst in Walsumermark gekommen. Das Täterduo, darunter der jetzt angeklagte Mann (31) aus Rumänien, klingelte vormittags zunächst Sturm an der Haustür eines dortigen Einfamilienhauses. Dann klopften die beiden Männer heftig gegen die Fensterscheiben, gingen um das Gebäude herum, klopften ebenso rabiat gegen eine Seitentür. Als zunächst aus dem Wohnhaus keine Reaktion erfolgte, gingen die Täter davon aus, dass niemand zu Hause sei. Sie versuchten daraufhin, mit einem Schraubendreher auf gewalttätige Weise die Eingangstür aufzuhebeln.
Zeugin: „Es klingelte Sturm bei uns. Zwei Männer liefen ums Haus.“
Doch: Es war jemand zu Hause. Dieses Ehepaar war jetzt vor Gericht als Zeugen geladen. Die 65-jährige Bewohnerin schilderte dem Vorsitzenden Richter Alexander Conrad und den Schöffen die bangen Sekunden, die sie mit ihrem Mann an jenem Vormittag erleben musste: „Es schellte plötzlich Sturm bei uns. Dann hörten wir heftiges Klopfen an den Fensterscheiben. Zwei Männer liefen um unser Haus herum.“
Das Ehepaar alarmierte die Polizei. Doch die Ehefrau wollte sich nicht noch länger verschanzen, riss die Eingangstür auf, überraschte direkt davor die Einbrecher, die gerade mit dem Schraubendreher hantierten und damit nicht gerechnet hatten. Sie schrie die Männer an: „Seid Ihr eigentlich bekloppt?“ Die Einbrecher flüchteten sofort. Die Frau lief hinter ihnen her, hielt einen zufällig vorbeikommenden Pkw-Fahrer an, der ebenfalls die letztlich erfolgreiche Verfolgung des Täter-Duos aufnahm.
Der Ehemann der couragierten Zeugin fand später auf dem Fluchtweg der Einbrecher zudem noch das Tatwerkzeug, also jenen Schraubendreher, der bei dem Versuch, die Eingangstür aufzuhebeln, eingesetzt worden war. An dem Werkzeug stellten die Fahnder DNA-Spuren sicher, die sich dem jetzt angeklagten 31-jährigen Mann zuordnen lassen.
Angeklagter zur Zeugin: „Ich möchte mich bei Ihnen entschuldigen!“
Der Rumäne war im März 2022 erst in der Nacht vor der Tat nach Deutschland gekommen. Offenbar stand er ohne Job und ohne Geld da. Er kam dann mit seinem Komplizen, dessen Fall gesondert von der Staatsanwaltschaft verfolgt wird, auf die „bescheuerte Idee“ (so sein Anwalt), einen Einbruch zu verüben. „Ich möchte mich bei Ihnen entschuldigen. Ich werde so etwas nie wieder tun“, sagte der geständige Mann nun – direkt an das Ehepaar gewandt und vom Dolmetscher übersetzt – im Saal 21 des Amtsgerichts. Zuvor hatte die 65-jährige Zeugin den Angeklagten direkt angesprochen und ins Gewissen geredet: „Können Sie sich eigentlich vorstellen, wie schlimm es ist, so etwas zu Hause erleben zu müssen? Möchten Sie, dass das Ihrer Freundin oder Ihrer Familie ebenfalls passiert?“
Der nicht vorbestrafte Angeklagte hat sechs Kinder aus einer früheren Beziehung. Diese Kinder leben nach seinen Angaben alle in Rumänien. Nun hat der Mann eine neue Lebensgefährtin, die ihn zum Schöffengericht begleitete und in diesen Tagen ein Baby erwartet. Der 31-Jährige geht mittlerweile einer festen Arbeit nach und verdient dabei recht ordentlich.
Schöffengericht: Angeklagter muss 900 Euro an die Tafel Oberhausen zahlen
Vor diesem Hintergrund stockte das Schöffengericht die von der Staatsanwaltschaft zusammen mit einer achtmonatigen Bewährungsstrafe geforderte Geldauflage von 500 Euro auf 900 Euro auf – zu zahlen in 36 Raten von 25 Euro an die Tafel Oberhausen. Dies soll dem Angeklagten – so der eindringliche Hinweis des Vorsitzenden Richters Alexander Conrad in der Urteilsbegründung – eine über drei Jahre spürbare Mahnung sein, in seinem weiteren Leben nicht noch einmal den Versuch eines Wohnungseinbruchs zu begehen.