Oberhausen. Schwarz-Grün in Düsseldorf will anliegerfreundliche Regel zu Erschließungskosten wieder kippen. Die SPD in Oberhausen macht das „fassungslos“.

Die schwarz-grüne Landesregierung macht ernst: Hausbesitzer sollen künftig nun doch wieder länger für Straßensanierungen vor der eigenen Haustür zur Kasse gebeten werden. Erst im April 2022 hatte die damalige schwarz-gelbe Regierung für diese sogenannten Erschließungskosten eine anliegerfreundliche Verjährungsregel beschlossen. Nun gibt es konkrete Pläne, diese rasch zu kippen. Die Oberhausener SPD übt harsche Kritik.

„Die schwarz-grünen Pläne sind bürgerfeindlich“, sagt Ulrich Real, planungspolitischer Sprecher der Oberhausener SPD-Fraktion. Seit April 2022 galt: Zehn Jahre nach Fertigstellung einer Straße muss die Rechnung den Anliegern zugestellt werden. Ansonsten ist der Anspruch verjährt. 25 Jahre nach Baubeginn verfällt zudem die Beitragspflicht. Real erinnert in einer aktuellen Pressemitteilung an den Hintergrund der damals neuen Regelung: Das Bundesverfassungsgericht hatte die gängige Praxis einer zeitlich unbegrenzten Erhebung der Erschließungskosten für verfassungswidrig erklärt.

SPD: Land greift Bürgern ins Portemonnaie

Ulrich Real, planungspolitischer Sprecher der Oberhausener SPD-Ratsfraktion, aufgenommen im November 2020.
Ulrich Real, planungspolitischer Sprecher der Oberhausener SPD-Ratsfraktion, aufgenommen im November 2020. © FUNKE FotoServices | Kerstin Bögeholz

Nur ein Jahr später will die Landesregierung nun also diesen Beschluss wieder kippen. Statt zehn Jahre sollen die Kommunen nun 20 Jahre Zeit haben, die Rechnung den Anliegern zuzustellen. Die 25-Jahrs-Regel soll komplett entfallen. „Ulrich Real ist fassungslos angesichts dieser Gesetzesänderung“, heißt es in der schriftlichen Erklärung der SPD-Fraktion. „Warum verwehrt man den Anliegern das Recht auf eine ,zeitnahe‘ Rechnungserstellung und erlaubt den Kommunen auch noch nach 20 Jahren den Griff ins Portemonnaie der Bürgerinnen und Bürger?“

Neben der Pflicht zur zeitnahen Bezahlung einer Rechnung müsse es auch eine Pflicht zur zeitnahen Erstellung einer Rechnung geben, erklärt Real. „Doch hier geschieht genau das Gegenteil, diese Pflicht wird zu Gunsten der Kommunen und zu Lasten der Anwohnerinnen und Anwohner verlängert.“