Oberhausen. Bis Ende Februar müssen Energieversorger ihre Kunden über die neuen Abschläge informieren. Die Verbraucherberatung in Oberhausen gibt Tipps.
Auch viele Oberhausenerinnen und Oberhausener sorgen sich, ob sie die hohen Stromkosten noch bezahlen können. Denn viele Anbieter, darunter auch hunderte Grundversorger wie die EVO in Oberhausen, erhöhen die Preise pro Kilowattstunde deutlich, teils um 50 oder gar um 100 Prozent. „Wer zum Jahreswechsel eine Preiserhöhung bekommen hat und nun höhere Abschläge bezahlen muss, sollte wissen, dass die Abschläge ab März in vielen Fällen wieder niedriger werden“, erläutert Petra Gülker von der Oberhausener Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW. „Denn wer aktuell mehr als 40 Cent pro Kilowattstunde für Strom zahlen muss, profitiert von der Preisbremse der Bundesregierung.“
Für Januar und Februar würden zwar zunächst die hohen Abschläge fällig, „da die Preisbremsen erst ab März die Abschläge reduzieren“. Da die Preisbremsen allerdings rückwirkend auch für Januar und Februar gelten, würde die Entlastung für die ersten beiden Monate den Haushalten im März gutgeschrieben. Die Energieanbieter müssten ihren Kundinnen und Kunden bis spätestens Ende Februar die neuen Abschläge und die Entlastung durch die Preisbremse mitteilen. „Mit dem interaktiven Energiekosten-Rechner der Verbraucherzentrale NRW lassen sich aber schon jetzt die neuen Abschläge inklusive der Preisbremsen und der monatlichen Entlastung berechnen“, erläutert Gülker. Dieser gelte auch für Gas und Fernwärme.
Der aktuelle Bruttoarbeitspreis für Strom
Um den Rechner nutzen zu können, werden ein paar Grundwerte benötigt. Dazu gehört der Bruttoarbeitspreis. Der Brutto-Preis je Kilowattstunde (kWh) ist maßgeblich für die Höhe der Abschläge. Er schließt Steuern, Umlagen und Abgaben ein. „Fehlt diese Angabe, kann man sich direkt beim eigenen Energieversorger nach dem aktuellen Brutto-Preis erkundigen“, rät Gülker.
Auch den Grundpreis ermitteln
Außerdem wird der Grundpreis des Stromtarifes für die Berechnung benötigt. „Die aktuelle Höhe finden Verbraucher auf ihrem letzten wirksamen Preiserhöhungsschreiben oder der Rechnung, oder sie fragen ihren Energieanbieter.“
Jahresverbrauchsprognose ist wichtig
Der zugrunde gelegte Jahresverbrauch sei entscheidend für die Entlastung über die Strompreisbremse und für die Abschlagshöhe, denn die Preisbremse gelte nur für 80 Prozent des Verbrauchs. Bei Haushalten mit einem sogenannten Ferraris-Stromzähler oder einem digitalen Stromzähler entspreche die aktuelle Verbrauchsprognose in der Regel dem Vorjahresverbrauch. „Bei Haushalten dagegen, die ein intelligentes Mess-System haben, ist laut Gesetz der Verbrauch des Jahres 2021 zugrunde zu legen.“
Wenn eine Stromsperre droht
Wer die hohen Abschläge nicht bezahlen kann, sollte mit seinem Energieversorger sprechen, ob eine Reduzierung des Abschlags für Januar und Februar möglich ist. „Zudem können oftmals Ratenzahlungen eine gute Lösung sein, um Stromsperren zu verhindern.“ Für kurzfristige Engpässe können sich eventuell auch Stundungen anbieten, meint die Verbraucherschützerin. „Eine Stromsperre muss vier Wochen vorher, der Vollzug der Sperre acht Werktage vorher in Briefform ankündigt werden.“ Vor einer Stromsperre seien Versorger zudem verpflichtet, eine Ratenzahlung anzubieten. Eine Abschaltung dürfe auch erst erfolgen, wenn der Zahlungsrückstand mindestens 100 Euro beträgt und mindestens zwei Abschlagszahlungen nicht gezahlt wurden.
Wer Zahlungsprobleme hat, kann beim Sozialamt oder beim Jobcenter einen Antrag auf Übernahme der Energieschulden stellen. Wer feststellt, dass der Abschlag des Versorgers zu hoch ist, kann und sollte mit dem Versorger Kontakt aufnehmen, um den Abschlag zu senken.
Weitere Informationen und Links
Der Energiepreis-Rechner und weitere Informationen finden sich im Internet unter der Adresse: www.verbraucherzentrale.nrw/node/75669
Den passenden Stromtarif finden Verbraucher unter: www.verbraucherzentrale.nrw/node/6436
Alle Beratungsangebote in der Energiekrise unter: www.verbraucherzentrale.nrw/node/79061