Oberhausen. Restaurants und Cafés müssen auch wiederverwendbare Behälter anbieten. Allerdings gibt es Ausnahmen. Die Systeme sind unterschiedlich.

770 Tonnen – so viel Verpackungsmüll entsteht in Deutschland täglich durch Take-away-Essen und -Getränke. Der Bundestag hat deshalb eine Mehrwegpflicht beschlossen: Restaurants und Cafés müssen seit dem 1. Januar neben der Wegwerfvariante auch wiederverwendbare Behälter anbieten. Das soll die Umwelt schonen und den Müll reduzieren. Die Oberhausener Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW beantwortet die wichtigsten Fragen zur neuen Mehrwegpflicht und gibt Tipps.

Wer muss wiederverwendbare Behälter anbieten?

Alle gastronomischen Betriebe, die Speisen zum Sofort-Verzehr in Einwegplastikverpackungen (wie Menüschalen oder Boxen aus Kunststoff) oder Getränke in To-go-Bechern (egal aus welchem Material) verkaufen. Dazu gehören etwa Restaurants, Cafés, Kantinen, Imbisse, Supermärkte mit Fertigsalattheken, Bäckereien oder Metzgereien. Die Mehrwegbehälter sind als Alternative zu Einwegbehältern anzubieten und die Kundinnen und Kunden müssen auf das Mehrwegangebot deutlich sichtbar hingewiesen werden.

In einigen Betrieben stehen sie schon bereit: Mehrweg-Behälter, um Speisen und Getränke darin mitnehmen zu können.
In einigen Betrieben stehen sie schon bereit: Mehrweg-Behälter, um Speisen und Getränke darin mitnehmen zu können. © FUNKE Foto Services | Michael Korte

Gibt es Ausnahmen?

Nur sehr kleine Betriebe mit maximal fünf Mitarbeitern und maximal 80 Quadratmetern Verkaufsfläche. Sie müssen aber auf Wunsch Essen und Getränke in mitgebrachte Behälter abfüllen. Ketten – zum Beispiel Imbisse und Bäckereien an Bahnhöfen – sind von der Ausnahme ausgeschlossen.

Sind Take-away-Angebote in Mehrweg teurer?

Mehrwegalternativen dürfen nicht teurer sein als das Angebot in Einweg. Auch müssen für alle Angebotsgrößen entsprechende Mehrwegbehälter (zum Beispiel bei Kaffee zum Mitnehmen klein, mittel, groß) zur Verfügung stehen. Die Betriebe dürfen die Mehrwegverpackung gegen Pfand ausgeben, das bei der Rückgabe zurückgezahlt wird. Sie müssen die Gefäße reinigen und dafür Sorge tragen, dass diese hygienisch einwandfrei sind.

Wie hoch ist das Pfand?

Die Pfandhöhe für einen Kaffeebecher beträgt etwa einen Euro, für andere Gefäße müssen Kundinnen und Kunden vier bis zwölf Euro hinterlegen. Manche Systeme funktionieren über eine App, die die Ausleihe registriert und erst kassiert, wenn das Gefäß nicht zurück gebracht wird. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten sich bei der Bestellung informieren, wie das jeweilige Mehrwegsystem funktioniert.

Welche Mehrwegsysteme gibt es?

Die Ausgabe und Rücknahme von Mehrweggeschirr kann vom einzelnen Gastronomen, im lokalen Zusammenschluss mehrerer Betriebe oder überregional organisiert sein. Verschiedene Unternehmen bieten sogenannte „Poolsysteme“ an, damit die gastronomischen Betriebe ihrer Pflicht nachkommen können. „Coffee to go“ im Mehrwegbecher ist schon weit verbreitet, aber inzwischen gibt es auch Mehrweg-Schalen und -Behälter aus unterschiedlichen Materialien.

Gilt die Mehrwegpflicht auch für Pizzakartons?

Mit der neuen Regelung im Verpackungsgesetz setzt Deutschland die EU-Einwegkunststoff-Richtlinie um. Diese hat zum Ziel, den Verbrauch von bestimmten Einwegkunststoffprodukten zu verringern. Gastro-Betriebe, die Take-away-Angebote in Aluminium- oder Papp-Einweg ohne Plastikanteile abfüllen, müssen nichts ändern. Bei Einweg-Bechern muss aber auf jeden Fall eine Mehrwegvariante angeboten werden, egal aus welchem Material der Becher ist. Es gibt also kein generelles Einweg-Verbot, sondern ein Mehrweg-Gebot.

Was ist mit eigenen Gefäßen?

Betriebe ohne eigenes Mehrwegsystem sind jetzt dazu verpflichtet, den Kaffeebecher oder die Lunchbox der Gäste anzunehmen. Bislang durften sie darüber entscheiden. Wer häufig „to go“ kauft oder Essen zum Abholen bestellt, kann sich eigene gut schließende Becher und Dosen zulegen. Die Verbraucherzentrale NRW empfiehlt Glas-, Porzellan- oder Edelstahlbehälter. Sie sind zwar teurer in der Anschaffung, dafür aber langlebig, geschmacksneutral und gut zu reinigen.

Weiterführende Informationen gibt es auch im Internet unter www.verbraucherzentrale.nrw/node/79833