Oberhausener. An der Straße Rehmer in Oberhausen-Alstaden steht bereits das Bauschild für die neue Rettungswache Süd. Eine Bürgerin wundert sich darüber.
Eine Bürgerin aus Alstaden zeigt sich irritiert, dass an der Straße Rehmer bereits ein Bauschild für die geplante Rettungswache Süd steht – es gebe doch noch gar keinen gültigen Bebauungsplan dafür, meint die Leserin und bittet die Redaktion um Klärung des Sachverhalts.
Letztlich wirft die Alstadenerin der Stadt vor, dieses Bauvorhaben ohne die nötige rechtliche Grundlage anzukündigen. Die Stadt weist das strikt zurück. Unsere Anfrage dazu im Rathaus hat folgendes Ergebnis: Für das Grundstück, auf dem die Rettungswache Süd errichtet werden soll, gilt laut Stadt Oberhausen aktuell der Bebauungsplan Nr. 304b – Bebelstraße/Rehmer, der im Jahr 1995 in Kraft getreten ist.
Gleichzeitig befindet sich der Bebauungsplan Nr. 674 - Bebelstraße (Nahversorgungszentrum Alstaden, südlicher Teil) derzeit im Aufstellungsverfahren, durch den – nach erfolgtem Satzungsbeschluss – weite Teile des Plans Nr. 304b überplant werden sollen. Über den Plan Nr. 674 soll der vorgesehene Standort der Rettungswache Süd nach derzeitigem Sachstand als „Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung ‚Rettungswache‘“ ausgewiesen werden.
Baugenehmigung im Juli 2022 erteilt
Es spielen also für den Standort an der Straße Rehmer zwei Bebauungspläne gleichzeitig eine Rolle. Die Stadt erklärt, dass für die Rettungswache Süd unterdessen am 7. Juli 2022 eine Baugenehmigung erteilt worden sei – auf der Grundlage des aktuell rechtsgültigen Bebauungsplans Nr. 304b, der für den Standort an der Straße Rehmer („Mischgebiet“) Anlagen für Verwaltung sowie für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke erlaube.
Für den in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 674 sei die Auslegung der Planung für das 1. Quartal 2023 vorgesehen, heißt es weiter. Falls sich aus diesem Verfahren weitere Bestimmungen für den kommenden Betrieb der Rettungswache Süd ergeben sollten, werde die Stadt „diese bei der konkreten Umsetzung des Bauvorhabens sowie im Rahmen des Rettungswachenbetriebes beachten“.